Kompromisssuche bei Arbeitslosenentschädigung für EU Grenzgänger

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Belgien,

Die EU-Staaten und das EU-Parlament sollen sich am 31. Januar bei der Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern auf einen Kompromiss einigen.

Grenzgänger
MCG startet Gesetzesinitiative zur Begrenzung der Grenzgänger im Kanton Genf. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Version des EU-Parlaments bezüglich Arbeitslosen wäre für die Schweiz von Vorteil.
  • Setzten sich die EU-Staaten durch, könnte es teuer werden.

Die EU-Mitgliedstaaten wollen im Rahmen einer Revision der Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, dass EU-Grenzgänger künftig Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten sollen. Schliesslich zahlen sie dort auch Sozialversicherungsbeiträge, so die Argumentation.

Heute zahlt im Falle von Arbeitslosigkeit hingegen das Land, in dem der arbeitslose Grenzgänger wohnt. Vom Beschäftigungsland selbst gibt es lediglich eine kleine befristete Ausgleichszahlung.

Vor allem die osteuropäischen Länder und Frankreich hatten sich vergangenen Juni für diesen Systemwechsel stark gemacht. Mit seinen vielen Grenzgängern, die in Deutschland und Luxemburg arbeiten, könnte Paris so künftig viel Geld sparen.

«Die finanzielle Belastung wird damit gerecht auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt», hatte die französische Ministerin Muriel Pénicaud damals im Juni gesagt.

Teuer für die Schweiz

Auch für die Schweiz wäre die Variante des EU-Parlaments von Vorteil. Denn setzen sich die EU-Staaten durch, könnte es teuer werden. Mit rund 320'000 Grenzgängern kann dies zu Ausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» für die Schweiz führen, wie Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), bei einem Arbeitsbesuch Mitte letzten Jahres in Brüssel erklärt hatte.

Zwar ist die Schweiz aktuell nicht verpflichtet, diese Anpassungen zu übernehmen. Doch geht Bern davon aus, «dass die EU und ihre Mitgliedstaaten von der Schweiz die Übernahme dieser Rechtsentwicklung fordern werden» – und zwar unabhängig von einem institutionellen Rahmenabkommen. Schliesslich habe man frühere Änderungen stets übernommen, schreibt der Bund in seinen Erläuterungen zum Rahmenabkommen.

Denn dank der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme ist laut EU-Kommission garantiert, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit «niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert».

Im Rahmenabkommen selbst wird die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme nicht erwähnt, da der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen ist. Brüssel und Bern müssten sich also zu einem späteren Zeitpunkt darüber einigen. Doch für die EU sei klar, «dass alle Teilnehmenden am EU-Binnenmarkt den gleichen Bedingungen unterstehen müssen», heisst es in den Erläuterungen des Bundes weiter.

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