Ladung zum Haftantritt: Schuhbeck muss ins Gefängnis

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Deutschland,

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den nächsten Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen.

Alfons Schuhbeck blickt schweren Zeiten entgegen.
Alfons Schuhbeck blickt schweren Zeiten entgegen. - imago images/Sven Simon

Das Wichtigste in Kürze

  • Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
  • Nun muss der Star-Koch in den kommenden Tagen ins Gefängnis.
  • Die Münchner Staatsanwaltschaft hat ihn zum Haftantritt geladen.

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn zum Haftantritt geladen. Eine Sprecherin teilte am Freitag mit, «dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat».

Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage nicht mit, allerdings werde er die Haft «in den kommenden Tagen» antreten müssen. Das müssten die zuständige Justizvollzugsanstalt und Schuhbecks Vertreter nun untereinander absprechen. Ein entsprechender Belegungsplan sehe vor, dass Schuhbeck in der JVA Landsberg am Lech wird einsitzen müssen.

Insolvenzverfahren eröffnet

Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei «im Wesentlichen rechtskräftig», entschied der BGH.

Alfons Schuhbeck wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Alfons Schuhbeck wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. - Matthias Balk/dpa

Inzwischen wurde auch gegen ihn selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, ausserdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll.

Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber «auf Antrag beider Parteivertreter» auf Ende Oktober verlegt – wohl, um eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen.

2,3 Millionen Euro hinterzogen

2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer grossen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen. Schuhbeck sagte dem «Merkur» kürzlich: «Ich danke denen, die mir treu geblieben sind.»

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Kommentare

User #5639 (nicht verifiziert)

Man informiert sich eben

User #2735 (nicht angemeldet)

Er ist sicher nicht der einzige mit einer Steuerhinterziehung, Fragt doch mal bei den Politikern nach und den Bänken !

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