Landgericht Köln untersagt wichtigsten Uber-Fahrdienst
Uber ist ein Reizwort für viele Taxifahrer in Deutschland, immer wieder klagen sie gegen das aufstrebende US-Unternehmen. Einer von ihnen hatte unlängst Erfolg vor Gericht - mit möglicherweise weitreichenden Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen.
Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstosse gegen das Personenbeförderungsgesetz, heisst es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)
Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der «WDR» und die «Kölnische Rundschau» darüber berichtet.
Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, «die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind».
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstosse gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.
Das Gericht entschied bereits im Juli gegen Uber. Das Dokument konnte aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden, daher die zeitliche Verzögerung - erst ab der Zustellung gilt das Verbot.
Die Verzögerung hat einen bizarren Grund: Wie eine Sprecherin des Kölner Landgerichts sagte, scheiterte ein erster Zustellversuch mangels einer Übersetzung des deutschsprachigen Dokuments. Die Ablehnung der Annahme sei formell zulässig, so die Sprecherin. Ob ein zweiter Zustellversuch inklusive niederländischer Fassung inzwischen geklappt habe, sei ihr nicht bekannt.
Die Firma wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. «Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen», sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Nach dpa-Informationen war Uber nicht in das Verfahren involviert und konnte sich nicht vor Gericht verteidigen. Im Beschluss heisst es, die einstweilige Verfügung sei «wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts» erlassen worden.
Der Kläger ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene Uber-X-Funktion einsetze.
Neben Uber X hat die App des US-Unternehmens noch andere Angebote, die nicht verboten wurden - etwa die Vermittlung von klassischen Taxis, deren Fahrer mit der US-Firma zusammenarbeiten.
Schon seit Jahren streiten Uber und Vertreter der Taxibranche immer wieder vor deutschen Gerichten. Die Taxifahrer weisen darauf hin, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten müssen - etwa die Beförderungspflicht auch bei kurzen Strecken. Auch daher wäre es unangemessen, wenn die Uber-Konkurrenten durch eine Liberalisierung des Marktes freie Bahn bekämen, argumentieren sie.
Der Dienst Uber Pop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten, wurde schon vor einigen Jahren verboten. Mit Uber X unternahm die Firma einen neuen Anlauf, in Deutschland Fuss zu fassen - Mietwagen, die über diese App-Funktion vermittelt wurden, sind inzwischen in Grossstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs.