Mann wegen Bombendrohung auf Versailles verurteilt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 37-Jähriger wurde wegen einer Bombendrohung gegen das Schloss Versailles verurteilt.
- Er hatte am Telefon gesagt: «Der Thron von Louis XIV wird explodieren».
- Bei ihm wurde Schizophrenie diagnostiziert – er erhält eine Bewährungsstrafe.
Sieben Mal innerhalb von nur neun Tagen musste das Schloss Versailles in Frankreich wegen einer Bombendrohung evakuiert werden. Für einen der Vorfälle wurde nun ein 37-Jähriger zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Der Mann, der an Schizophrenie leidet, hatte vergangenen Donnerstag per Telefon gewarnt: «Der Thron von Louis XIV wird explodieren. Bis später. Evakuiert.» Daraufhin mussten rund 11'000 Besucher das historische Gebäude verlassen.
Am Tag darauf wurde der Anrufer von der Polizei verhaftet. Bei ihm wurde bei einer psychiatrischen Evaluation Schizophrenie mit einem Hang zu Paranoia festgestellt.
«Er hat nicht eine Sekunde an die mediale Aufmerksamkeit, den Anschlag von Arras oder den Israel-Konflikt gedacht. Er ist in einem fragilen Zustand geistiger Krankheit», sagte sein Anwalt nach dem Prozess den Medien.
Am Ende des Prozesses meldete sich der Täter selbst zu Wort: «Es tut mir leid, ich bedaure es für die Menschen und das Schloss», habe er leise gemurmelt.
Polizei rief Mann nach Telefon-Drohung zurück – erwischt
Der 37-Jährige hatte das Telefon seines Vaters für den Anruf benutzt. Als die Polizei zurückrief, antwortete er sogar, wollte sich aber nicht identifizieren.
Die Bewährungsstrafe des Täters beinhaltet eine obligatorische psychiatrische Behandlung und die Verpflichtung, das Schloss Versailles zu entschädigen. Gemäss seinem Anwalt zeigte er sich «erleichtert» über das Urteil. Er habe versichert, er werde Geld auf die Seite legen, um für die Schäden aufkommen zu können.
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Die Polizei ermittelt weiter im Fall der anderen sechs Bombendrohungen gegenüber dem Schloss. Diese sind aber nicht per Telefon, sondern online über eine Webseite der Regierung eingegangen. Eine Rückverfolgung sei daher schwieriger.