Klage

Menschenrechtsgericht weist Klage zu Sperma eines Toten ab

AFP
AFP

Frankreich,

Das europäische Menschenrechtsgericht in Strassburg hat eine Klage zur Herausgabe von Sperma eines Toten abgewiesen.

europäischer gerichtshof für menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erwartet in den kommenden Jahren mehr Klima-Klagen. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Lanzmann-Witwe hat kein Recht auf Herausgabe des Samens ihres Sohnes.

Die Beschwerde der Witwe des verstorbenen französischen Filmemachers Claude Lanzmann - bekannt durch die «Shoah»-Filme - sei unzulässig, urteilte das Strassburger Gericht am Donnerstag. Die Witwe Petithory Lanzmann wollte eine Pariser Klinik zwingen, ihr das eingefrorene Sperma ihres ebenfalls verstorbenen Sohnes zur Verfügung zu stellen, um damit in einer Fortpflanzungsklinik in Israel ein Kind zeugen zu lassen.

Die Strassburger Richter urteilten, Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiere zwar das Recht auf ein Familienleben. Dies umfasse aber nicht ausdrücklich ein «Recht, Grosseltern zu werden». In Frankreich war Petithory Lanzmann in allen Instanzen vor Gericht unterlegen, nachdem die Klinik die Herausgabe des Spermas verweigert hatte.

Der Sohn der Lanzmanns hatte nach Angaben seiner Mutter kurz vor seinem Krebs-Tod 2017 einen Kinderwunsch geäussert. Sie wollte ihm diesen letzten Wunsch durch künstliche Befruchtung erfüllen. In Israel ist anders als in Frankreich die Leihmutterschaft erlaubt.

Kommentare

Weiterlesen

Gianni Infantino Donald Trump
30 Interaktionen
90 Tage Frist
Zürichsee Pegel tief
78 Interaktionen
Wie Bodensee

MEHR IN NEWS

Trump
Haushaltsplan
Instant Payment
In Echtzeit

MEHR KLAGE

donald trump
1 Interaktionen
Russland-Dossier
Pete Hegseth
6 Interaktionen
Signal-Panne
Calida
2 Interaktionen
Nach Klage

MEHR AUS FRANKREICH

Tadej Pogacar
«Nichts bereuen»
Filmfestspiele
Goldene Palme
s
3 Interaktionen
PSG trumpft auf