Mord im August: Generalbundesanwalt geht von russischem Auftrag aus
Nach dem Mord an einem Georgier im August 2019 in Berlin hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage gegen einen Russen erhoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im August 2019 wurde in Berlin ein Georgier ermordet.
- Die deutsche Bundesanwaltschaft geht von einem Auftragsmord Russlands aus.
- Die russischen Behörden seien jedoch nicht kooperativ.
Nach dem Georgier-Mord im August vergangenen Jahres in Berlin hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage gegen einen Russen erhoben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen staatlichen Tötungsauftrag der russischen Regierung handelte.
Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin von einem Fahrrad aus mit Schüssen in Kopf und Rücken niedergestreckt worden.
Tatverdächtiger wurde noch an gleichem Tag gefasst
Der tatverdächtige Russe war noch am Tag des Attentats gefasst worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hatte Anfang Dezember 2019 die Ermittlungen an sich gezogen. Im Februar hatte die Anklagebehörde einen eigenen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Nach Angaben der Behörde hielt sich der Russe seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf.
Russische Diplomaten wurden ausgewiesen
Der mutmassliche Auftragsmord hatte erhebliche diplomatische Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland ausgelöst. Wegen angeblich fehlender Bereitschaft Russlands, bei der Aufklärung der Tat zu helfen, hatte die Bundesregierung zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.
In einer Antwort des deutschen Justizministeriums auf eine Anfrage der Linken hatte es Anfang Juni geheissen, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 «von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet» worden seien. Medienberichten zufolge soll der mutmassliche Attentäter enge Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt haben.
«Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens», teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.