Neue EU-Regeln zum Schutz von Plattform-Arbeitern vorerst vom Tisch
Neue EU-Regeln zum Schutz von Online-Mitarbeitern finden keine Mehrheit.

Wer über Online-Plattformen als Taxifahrer, Hausangestellter oder Essenslieferant arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht.
EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten am Freitag nicht die notwendige Mehrheit, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte.
«Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken», hiess es auf X.
Schutz vor Scheinselbstständigkeit
Mit den geplanten Regeln sollen Menschen, die über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten arbeiten, besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden. So soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil soll Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen liegen – sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Unter anderem die deutsche Bundesregierung hatte sich nach Angaben von EU-Diplomaten bei der Abstimmung enthalten, weil es unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. Wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Regierung muss sich Deutschland öfter bei Entscheidungen auf EU-Ebene enthalten.
Eigentlich hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments bereits zuvor auf das neue EU-Gesetz verständigt.