Präsidentschaftswahl in Polen für gültig erklärt
Polens oberstes Gericht hat das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen für gültig erklärt. Die oppositionelle Bürgerplattform hat verschiedene Punkte beklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der oberste Gerichtshof in Polen hat die Präsidentschaftswahlen für gültig erklärt.
- Die PO hat unter anderem Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung beklagt.
- Insgesamt gingen 5800 Beschwerden zu den Wahlen ein.
Richterin Ewa Stefanska bestätigte in ihrem Urteil am Montag das Ergebnis der Stichwahl vom 12. Juli. Die oppositionelle Bürgerplattform (PO) hat Beschwerde eingereicht und wollte das Ergebnis für ungültig erklären lassen. Dies passierte nach der knappen Niederlage des Oppositionskandidaten Rafal Trzaskowski gegen den nationalkonservativen Amtsinhaber Andrzej Duda.
Zur Begründung nannte die PO die Unterstützung des «gesamten Staatsapparats» für Duda. Der Amtsinhaber hatte sich in der zweiten Wahlrunde mit gut zwei Prozentpunkten Vorsprung gegen Trzaskowski durchgesetzt. Duda soll am Donnerstag offiziell vereidigt werden.
Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung beklagt
Die PO hatte unter anderem Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung beklagt. Ausserdem haben sie dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender TVP Befangenheit zugunsten des der Regierungspartei PiS nahestehenden Duda vorgeworfen.
Insgesamt 5800 Beschwerden zu der Wahl
Beim Obersten Gericht waren insgesamt 5800 Beschwerden zu der Wahl eingegangen. Hauptsächlich wegen Problemen bei der Wählerregistrierung, zu spät versendeter Wahlunterlagen oder wegen Problemen bei der Wahl aus dem Ausland. Das Gericht erkannte 93 Beschwerden als gerechtfertigt an. Den Ausgang der Wahl sah es davon jedoch nicht beeinflusst.
Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatten eine voreingenommene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kritisiert. Weiter haben sie von einer «homophoben, fremdenfeindlichen und antisemitischen Rhetorik» gesprochen.