Vertreter der «Identitären Bewegung» sind in Österreich vom Vorwurf der Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden.
Österreich Identitäre Bewegung
Mitglieder der «Identitären Bewegung» schwenken ihre Fahnen. - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder der «Identitären Bewegung» in Österreich wurden grösstenteils freigesprochen.
  • Ihnen wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung und die Volksverhetzung vorgeworfen.
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Im Prozess gegen führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden «Identitären Bewegung Österreich» (IBÖ) sind alle 17 Angeklagten in zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das Landgericht Graz lehnte eine Verurteilung wegen Verhetzung sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Donnerstag ab.

Beide Anklagepunkte entbehrten der nötigen Grundlage, hiess es. «Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben», hiess es in der Urteilsbegründung. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen wegen Sachbeschädigung verurteilt.

«Nie gegen Flüchtlinge»

Den Angeklagten im Alter von 20 bis 35 Jahren war vorgeworfen worden, eine fremdenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Der Verteidiger hatte dagegen erklärt, die Kritik habe sich «nie gegen Flüchtlinge» gerichtet. «Es gibt eine Parallelgesellschaft bei uns, und da sind nicht die Identitären schuld, sondern eine verfehlte Politik seit 20, 30 Jahren.»

Konkret hatten die Identitären unter anderem eine Vorlesung an der Universität Klagenfurt gestürmt, bei der für die Integration von Ausländern geworben werden sollte. Die Aktion «wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben», so das Urteil. Der Slogan der IBÖ «Integration ist Lüge» richte sich «nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik.»

Die Identitären sehen sich als Jugendbewegung, die von der Liebe zur Heimat angetrieben werde. Nach eigenen Angaben hat die IBÖ rund 300 aktive Mitglieder.

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