Patientenschützer für mehr Transparenz bei 2G-Quote des Klinikpersonals

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Deutschland,

Die Stiftung Patientenschutz dringt auf eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen beim Personal zu veröffentlichen.

Intensivstation in einem Krankenhaus
Intensivstation in einem Krankenhaus - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Brysch fordert Angaben auch über Situation in Pflegeeinrichtungen .

«Kranke und Pflegebedürftige brauchen Transparenz, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können», sagte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Sonntag. Das sei umso wichtiger, da nach wie vor eine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für das medizinisch-pflegerische Personal fehle.

Brysch argumentierte, in immer mehr Bundesländern werde eine 2G-Regel etwa in Kneipen und Hotels angewandt. Zutritt hätten somit nur Geimpfte und Genesene. «Doch Pflegebedürftige und Patienten wissen nicht mal, wie hoch die 2G-Quote der Beschäftigten im Pflegeheim oder in der Klinik ist», kritisierte er. Durch die nicht existierende Testpflicht für das Personal gelte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht einmal 3G, beklagte er.

«Deshalb muss der Bund im Infektionsschutzgesetz eine Berichtspflicht über den 2G-Status von Alten- und Krankenpflegekräften festschreiben», forderte Brysch. Das «2G-Statusradar» müsse dann tagesaktuell auf den Internetseiten der Dienste und Häuser veröffentlicht werden, sagte der Patientenschützer.

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