Polizei zu Todesschüssen auf Gorilla: Waren «verpflichtet»
Das Wichtigste in Kürze
- Über einen Bericht des Innenministeriums an den Landtag war bekannt geworden, dass ein Polizist am Morgen nach dem Grossbrand im Krefelder Zoo einen schwer verletzten Gorilla mit Schüssen aus einer Maschinenpistole hatte töten müssen.
In einer Mitteilung am Mittwoch hiess es: «Unsere Kollegen waren zur Tötung des Tieres durch Kugelschuss nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.» Die Beamten hätten sich sonst nach dem Tierschutzgesetz strafbar machen können.
Über einen Bericht des Innenministeriums an den Landtag war bekannt geworden, dass ein Polizist am Morgen nach dem Grossbrand im Krefelder Zoo einen schwer verletzten Gorilla mit Schüssen aus einer Maschinenpistole hatte töten müssen. Wie der Zoo am Mittwoch mitteilte, hatte eine Tierärztin zwei weitere schwer verletzte Tiere eingeschläfert.
«Bei einem männlichen Gorilla entfaltete das Narkotikum aufgrund der Schwere der Brandverletzungen mit grossflächigen Hautschäden nicht seine volle Wirkung, so dass die schnellste Erlösung des Tieres durch Kugelschuss mit Unterstützung der Polizei Ultima Ratio war», so der Zoo. Um welches Tier es sich handelte, sagte der Zoo nicht.
Die Vorgänge seien dem Zoodirektor bereits bei der ersten Pressekonferenz am Neujahrstag bekannt gewesen. «Zum emotionalen Schutz der beteiligten Personen (Tierärztin, Tierpfleger, Polizei) wurde gemeinschaftlich mit den beteiligten Behörden entschieden, diese Informationen nicht zu kommunizieren», so der Zoo am Mittwoch in der Mitteilung.
Der Brand in der Nacht zu Neujahr war laut den Ermittlungen der Polizei durch eine Himmelslaterne ausgelöst worden, die auf dem Dach des Affenhauses gelandet war. Drei Frauen haben gestanden, die Himmelslaternen gestartet zu haben. Gegen sie wird wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.