Polnisches oder EU-Recht? Morawiecki bezieht Stellung im EU-Parlament
Das Wichtigste in Kürze
- Das polnische Verfassungsgericht urteilte, Teile des EU-Rechts seien verfassungswidrig.
- Die EU-Kommission hingegen machte deutlich, das EU-Recht habe Vorrang.
- Nun will Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki im EU-Parlament Stellung beziehen.
Im Streit um das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht will Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki im EU-Parlament Stellung beziehen. Am kommenden Dienstag werde Morawiecki mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Europaabgeordneten debattieren. Dies teilte ein Sprecher des EU-Parlaments am Donnerstag mit.
Hintergrund ist ein umstrittenes Urteil des polnischen Verfassungsgerichts. Dieses hatte am 7. Oktober entschieden, Teile des EU-Rechts seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage und sorgte für scharfen Widerspruch aus Brüssel.
Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, den Vorrang des EU-Rechts mit allen Mitteln verteidigen zu wollen.
Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut seit Jahren das Justizwesen im Land um. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, welches nun das Urteil fällte.