Prozess gegen Neonazikameradschaft ausgesetzt
Der Prozess gegen vier mutmassliche Mitglieder einer rechtsextremen Kameradschaft wurde in Dresden (D) unterbrochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Angeklagte sollen an Straftaten gegen Flüchtlinge beteiligt gewesen sein.
- Bereits seit mehr als drei Jahren laufen die Ermittlungen.
Ein weiterer Prozess gegen mutmassliche Mitglieder der rechtsextremen Freien Kameradschaft Dresden (D) ist kurz nach Beginn ausgesetzt worden. Einer der vier Angeklagten heute Dienstag nicht vor dem Dresdner Landgericht erschienen, weil er nach Angaben der Verteidigung erkrankt sei, sagte ein Gerichtssprecher. Der Prozess wird voraussichtlich Mitte November fortgesetzt. Die Neonazigruppe steht seit längerem im Visier der Justiz.
Den Angeklagten im Alter zwischen 29 und 34 Jahren wird unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Sie sollen an Straftaten der Neonazigruppe gegen Flüchtlinge, politische Gegner und Polizisten beteiligt gewesen sein.
Bereits seit mehr als drei Jahren laufen Ermittlungen gegen die Freie Kameradschaft Dresden. Dabei geht es unter anderem um die Ausschreitungen im sächsischen Heidenau im Sommer 2015. Bei den gewaltsamen Protesten gegen die Eröffnung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber wurden damals mehr als 30 Polizisten verletzt.
Flüchtlingsunterkunft angegriffen
Zudem wurden im selben Jahr eine Flüchtlingsunterkunft und ein alternatives Wohnprojekt in Dresden angegriffen. Im Januar 2016 randalierten zeitgleich zu einem Aufmarsch der fremdenfeindlichen Legida-Bewegung in der Leipziger Innenstadt vermummte rechte Hooligans und Neonazis im alternativen Stadtteil Connewitz.
Den Angeklagten wird eine unterschiedliche Tatbeteiligung in allen diesen Fällen vorgeworfen. Es ist bereits der dritte Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer der Freien Kameradschaft Dresden.
Vor dem Landgericht läuft seit September ein Prozess gegen sechs andere mutmassliche Mitglieder der Neonazigruppe. Zuvor mussten sich zwei Angeklagte in einem weiteren Verfahren verantworten, dessen Urteil bislang nur in einem Fall rechtskräftig ist.