Prozess um aufgehobene Präsidentenwahl in Österreich
Zwei Jahre nach der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in Österreich hat die juristische Aufarbeitung begonnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen verfahrenstechnischen Missständen wurde die Wahl vom 22. Mai 2018 aufgehoben.
- Die Aufarbeitung dieser Wahl hat nun in Österreich begonnen.
Zwei Jahre nach der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in Österreich hat die juristische Aufarbeitung begonnen. Vor dem Landgericht Klagenfurt müssen sich zehn Angeklagte verantworten, denen falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen wird. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft.
Acht von ihnen bekannten sich zum Auftakt des Verfahrens am Donnerstag als schuldig. Die Angeklagten hatten mit ihren Unterschriften unter einem Protokoll bestätigt, dass die Wahlkarten ordnungsgemäss ausgezählt worden seien, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlstimmen nicht anwesend waren.
Zu frühe Auszählung der Stimmen
Die Auszählung dieser Stimmen war – entgegen den Vorschriften – schon am Wahl-Sonntag erfolgt und nicht erst am Montag nach der Wahl. Eine FPÖ-Beisitzerin hatte diese Unregelmässigkeiten öffentlich gemacht. Am Ende kamen in vielen Wahlbezirken Verstösse gegen das vorgesehene Prozedere ans Licht.
Auch wenn es zu keiner Manipulation bei der Stimmenzahl für die beiden Bewerber - den grünen-nahen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) - gekommen war, hob der Verfassungsgerichtshof aufgrund der verfahrenstechnischen Missstände die komplette Wahl vom 22. Mai 2016 auf. Bei der erneuten Wahl am 4. Dezember 2016 baute Van der Bellen seinen zunächst hauchdünnen Vorsprung vom Mai gegenüber Hofer deutlich aus.