Regierung hat keine Kenntnis von Alter der Corona-Patienten auf Intensivstationen
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis vom Durchschnittsalter der Covid-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen.
Das Wichtigste in Kürze
- FDP kritisiert entsprechende Äusserungen von Lauterbach scharf.
Das teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der FDP mit. Demnach müssen die Krankenhäuser zwar täglich ihre Behandlungskapazitäten sowie etwa die Zahl der entlassenen Patienten und Patientinnen übermitteln. «Daten über das (Durchschnitts-)Alter von Covid-19-Patientinnen und Covid-19-Patienten mit intensivmedizinischem Behandlungsbedarf» fallen aber nicht darunter.
Die Antwort auf eine Anfrage der FDP-Politikerin Judith Skudelny lag AFP am Donnerstag vor. Darin heisst es weiter, dass folglich auch keine Angaben darüber vorliegen, wie alt im Durchschnitt die Patientinnen und Patienten waren, die auf den Intensivstationen an dem Coronavirus starben. Das Alter sei bislang nicht «als erforderlich angesehen» worden, heisst es in der Antwort weiter.
Skudelny nahm eine Äusserung des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach zum Anlass der Anfrage. Dieser hatte kürzlich in der ZDF-Sendung «maybrit illner» gesagt, diejenigen, die jetzt auf den Intensivstationen behandelt werden, seien «im Durchschnitt 47 bis 48 Jahre alt». «Die Hälfte von denen stirbt. Viele Kinder verlieren ihre Eltern.» Das sei «eine Tragödie», sagte Lauterbach weiter.
Skudelny kritisierte den SPD-Politiker dafür scharf und warf ihm vor, mit «falschen Fakten» Angst zu verbreiten. Da das Alter aber gar nicht erfasst werde, entbehre diese Darstellung jeder Grundlage, sagte sie AFP.
Die FDP-Bundestagsabgeordnete kritisierte zudem grundsätzlich, dass die Regierung «in Zeiten, in denen Politik und Ethikkommission über eine Impfpriorisierung diskutieren», die Erhebung von simplen Zahlen mit hoher Bedeutung vernachlässige. Dazu gehöre auch das Alter der Intensivpatienten. «Das ist hanebüchen und wird dem erforderlichen Weitblick zur Pandemiebekämpfung nicht gerecht.»
In ihrer Antwort schreibt die Regierung indes, dass die Altersangaben der Patientinnen und Patienten mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf «in Kürze erhoben» werden sollen, da das Alter nunmehr als relevant für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern angesehen werde. Dazu soll die sogenannte DIVI IntensivRegister-Verordnung angepasst werden, die die Übermittlung der Daten regelt.
Skudelny sagte dazu, das Alter sei ein «absolut wichtiger Indikator». Dieser werde nun «leider» viel zu spät erhoben.