Rückruf von Halloween-Masken
Schon jetzt decken sich Grusel-Begeisterte mit Kostümen für Halloween ein. Bestimme Masken sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen und sollten besser zurückgegeben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Es ist nicht ganz die gruselige Jahreszeit, aber eine Firma hat ihre Halloween-Masken jetzt schon vorsorglich zurückgerufen.
Die Gummimasken wiesen einen überhöhten Gehalt des Weichmachers Di-2-ethylhexylphthalat (DEHP) auf, teilte die Topec-Warenhandels-GmbH in Stuhr bei Bremen heute mit. Der Stoff kann nach EU-Einstufung negative gesundheitliche Folgen haben.
Die Masken zeigen den schreienden weissen Totenkopf aus der «Scream»-Horrorfilmserie. Sie seien im ganzen Bundesgebiet verkauft worden, teilte die Firma mit. Halloween wird im Herbst in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gefeiert.
Betroffene Bundesländer sind: Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.