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Rückrufe: Mandelhälften von Lidl und Aurora-Hartweizengriess

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Deutschland,

Bei Lidl verkaufte Mandelhälften und Hartweizengriess des Herstellers Aurora Mühlen sind von einem Rückruf betroffen. Verbrauchern wird von dem Verzehr abgeraten. Um welche Produkte es sich genau handelt, erkennen sie am Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wegen möglichen Schimmelbefalls hat die Aurora Mühlen GmbH einen Hartweizengriess aus den Regalen nehmen lassen.
Wegen möglichen Schimmelbefalls hat die Aurora Mühlen GmbH einen Hartweizengriess aus den Regalen nehmen lassen. - lebensmittelwarnung.de/dpa-infcom

Der spanische Hersteller Borges Agricultural & Industrial Nuts, S.A. ruft wegen möglicher Gesundheitsgefahren seine frittierten Mandelhälften zurück. Betroffen sei das Produkt «Sol&Mar Frittierte Mandelhälften mit Zucker, Honig und Salz» in der 150-Gramm-Packung, wie der Discounter Lidl in Bad Wimpfen mitteilte. Die Ware wurde in ganz Deutschland bei Lidl verkauft. Das Produkt habe das Mindesthaltbarkeitsdatum 20. Juni 2023, betroffen sei die Charge 1114724.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in der Packung Metallfremdkörper enthalten seien, hiess es zur Begründung. Das Produkt könne in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde erstattet. Andere bei Lidl in Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers Borges Agricultural & Industrial Nuts, S.A. sowie andere Artikel der Marke Sol&Mar seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Schimmel im Hartweizengriess

Die Aurora Mühlen GmbH hat einen Hartweizengriesswegen möglichen Schimmelbefalls aus den Regalen nehmen lassen. DasUnternehmen mit Sitz in Hamburg rufe vorsorglich das ProduktGoldpuder Hartweizengriess, 500g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.November 2023 zurück, wie es am Mittwoch mitteilte.

«Trotz aller Sorgfalt und strengster Qualitätskontrollen ist es nichtauszuschliessen, dass es bei den betroffenen Produkten vereinzelt zuSchimmelbefall kommen kann», hiess es weiter. Die betroffenen Produktekönnten an Geruchs- und Farbabweichungen erkannt werden. Der Verzehrkönne zu Erbrechen und Durchfall führen.

Verkauft wurden die Produkte den Angaben zufolge imLebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und imSaarland. Kunden, die diese Produkte gekauft hätten, könnten sie auchohne Vorlage des Kassenbons in den Geschäften zurückgeben.

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