Russland muss drei Mitgliedern der Protest-Punkband Pussy Riot Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 55'000 Franken zahlen.
Pussy Riot Videodreh
Die drei Mitglieder von Pussy Riot. - Twitter/NME

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH bestätigt die Entschädigungszahlungen Russlands an drei Pussy-Riot-Mitglieder.
  • Zwei sassen zwei Jahre in Lagerhaft und erhielten je 17'000 Franken zugesprochen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies heute Dienstag einen Antrag Russlands zurück, einen früheren Prozess um Entschädigungszahlungen an drei Pussy-Riot-Mitglieder noch einmal aufzurollen. Damit ist das ursprüngliche Urteil vom 17. Juli rechtskräftig. Zwei der Frauen stehen je 16'000 Euro (rund 18'100 Franken) zu, die andere hat Anspruch auf 5000 Euro (rund 5660 Franken). Ausserdem stehen den drei Aktivistinnen zusammen weitere 11'760 Euro (rund 13'300 Franken) zu, um ihre Prozesskosten zu decken.

Im Juli waren die Strassburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Russland mit der Verurteilung der drei Frauen deren Menschenrechte verletzt habe. Nach der Aufführung eines «Punk-Gebets» in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt – wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt.

Der Gerichtshof bemängelte unter anderem, dass die russischen Gerichte den Text des «Punk-Gebets» gar nicht beachtet hätten. Darin werde nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.

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