Schuhbeck-Prozess: Vier Jahre Haft für Starkoch gefordert
Alfons Schuhbeck muss sich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Nun wurde eine vierjährige Haftstrafe für den Starkoch gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Alfons Schuhbeck steht im Verdacht, Steuern in Milliardenhöhe hinterzogen zu haben.
- Im Prozess wurde nun eine vierjährige Haftstrafe für den Starkoch gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Starkoch Alfons Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate Haft für den Angeklagten gefordert.
Dass Schuhberg Steuern in Millionenhöhe hinterzogen habe, sei mit dem Prozess bewiesen worden. Dies sagte Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München I. Schuhbeck habe sich in 21 Fällen der schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
«Hohe kriminelle Energie»
Gehrke-Haibl warf Schuhbeck vor, «sehr hohe kriminelle Energie» gezeigt zu haben. So habe er sich eigens ein Computerprogramm programmieren lassen, um die Kassen in einem Restaurant manipulieren zu können. Zudem habe er auch hohe Geldbeträge aus den Kassen seines zweiten Restaurants entnommen. Strafmildernd für Schuhbeck spreche, dass er nach anfänglichem Zögern ein Geständnis abgelegt hat.
Für den mitangeklagten Mitarbeiter Schuhbecks fordert die Anklage eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Beihilfe. Der Mann hatte das Programm zur Kassenmanipulation in einem seiner zwei Münchner Restaurants für ihn geschrieben.
Schuhbeck ist aus zahlreichen Fernsehsendungen seit Jahren deutschlandweit bekannt, ausserdem verkaufte er eine Vielzahl von Kochbüchern. Seine Geschäfte mit seinen Restaurants und weiteren Betrieben liefen zuletzt allerdings schlecht, im vergangenen Jahr musste er Insolvenz anmelden.