Auch wenn ein Foto im Internet frei zugänglich ist, kann es nicht ohne neue Zustimmung des Fotografen für Referate genutzt werden.
Ein Handynutzer hat die App des Foto-Sharing-Anbieters Pintrest geöffnet.
Ein Handynutzer hat die App des Foto-Sharing-Anbieters Pintrest geöffnet. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Schüler gibt es enge Grenzen bei der Verwendung fremder Fotos aus dem Internet.
  • Für öffentliche Referate braucht es ab sofort immer die Zustimmung des Fotografen.
  • Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag festgestellt.
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Schüler und Schulen dürfen im Internet frei zugängliche Bilder nicht ohne Einwilligung des Fotografen für online veröffentlichte Referate nutzen. Abgesehen von klar definierten Ausnahmen stelle jede Nutzung eines Werks durch einen Dritten ohne eine vorherige Zustimmung eine Urheberrechtsverletzung dar. Das urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Werk von einer anderen Internetseite problemlos herunterzuladen sei oder nicht. Auch der schulische Kontext und die nicht vorhandene Absicht, Gewinne zu erzielen, sind demnach irrelevant.

Streitfall sorgte für Aussehen

Hintergrund des EuGH-Urteils war ein Streitfall aus Deutschland. Ein Berufsfotograf hatte das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Waltrop auf Unterlassung und 400 Euro (rund 460 Franken) Schadenersatz verklagt, weil auf der Internetseite der Gesamtschule Waltrop ein von ihm aufgenommenes Foto der spanischen Stadt Córdoba erschien.

Eine Schülerin hatte das Bild von der Seite eines Online-Reisemagazins kopiert, wo es ohne Angaben zum Urheber stand. Der Fotograf argumentierte, er habe nur dem Reisemagazin ein einfaches Nutzungsrecht überlassen. Die Nutzung auf der Schulwebseite ohne seine Zustimmung verletze seine Rechte. Zur Klärung des Fall hatte der Bundesgerichtshof den EuGH um Auslegung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie gebeten. Der BGH dürfte nun im Sinne des Fotografen entscheiden.

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