Sechs Personen nach tödlicher Schlägerei in Passau (D) angeklagt

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Deutschland,

Im deutschen Passau kam es zu einer Schlägerei, die für einen 15-Jährigen tödlich endete. Sechs Personen sitzen nun auf der Anklagebank.

Die Angeklagten sitzen neben ihren Verteidigern im Verhandlungssaal im Landgericht.
Sechs Männer im Alter zwischen 15 und 25 Jahren waren Mitte April an dem Geschehen in der Innenstadt Passaus (D) beteiligt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Personen werden in Passau (D) wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
  • Vor sieben Monaten ereignete sich in der Innenstadt eine Schlägerei.

Knapp sieben Monate nach dem Tod eines 15-Jährigen in Passau (D) nach einer verabredeten Schlägerei hat der Prozess gegen sechs Tatverdächtige begonnen. Die Beschuldigten im Alter von 15 bis 25 Jahren müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Beihilfe dazu und weiterer Delikte vor Gericht verantworten. Der Getötete erstickte an seinem eigenen Blut. Für den Prozess sind zwölf Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt.

Zum Auftakt des in Passau für viel Aufsehen sorgenden Verfahrens machten nicht alle Angeklagten Angaben. Einer der Beschuldigten gab an, er habe nicht mit dem Ausgang der Prügelei gerechnet.

Etwa 20 Menschen anwesend

Der später getötete Maurice K. und ein nun angeklagter 16-jähriger Jugendlicher trafen sich laut Anklage am frühen Abend des 16. April in einer Fussgängerpassage in der Innenstadt zu einem zuvor wegen eines Streits verabredeten Kampf eins gegen eins. Neben den beiden waren demnach noch etwa 20 weitere Menschen anwesend, die offenbar von einem der Mitangeklagten über den Kampf informiert worden waren.

Der Anklage zufolge weitete sich der Kampf der beiden ursprünglichen Kontrahenten nach und nach aus. Insgesamt sollen am Ende vier der nun vor Gericht stehenden Beschuldigten auf das spätere Todesopfer mit Schlägen und Tritten eingewirkt haben. Der Beschuldigte, der die Zuschauer eingeladen haben soll, soll durch Zurufe die Schläger angefeuert haben.

Reanimierungsversuche scheiterten

Der sechste Angeklagte soll verbal zunächst den Zweikampf geleitet haben und dann nicht eingegriffen haben, als auch die anderen auf das spätere Todesopfer einschlugen. Schliesslich soll er versucht haben, Zeugen durch Drohungen von einer Aussage bei der Polizei abzuhalten.

Neben der Körperverletzung mit Todesfolge sind als Delikte auch die Beteiligung an einer Schlägerei und in einem Fall Nötigung angeklagt. Ausserdem soll einer der Angeklagten bei der Festnahme einen Polizisten angegriffen und beleidigt haben, ein weiterer Angeklagter soll bei anderer Gelegenheit eine Schusswaffe geführt und eine gefährliche Körperverletzung begangen haben.

Die Mutter des getöteten Jugendlichen war zufällig während der Reanimierungsversuche an ihrem Sohn an den Tatort gekommen. Gegenüber dem «Bayerischen Rundfunk» zeigte sich die Familie des getöteten Jugendlichen enttäuscht, dass sich keiner der mutmasslichen Täter gemeldet habe. Weder per Brief noch auf einem anderen Wege habe es Kontakt gegeben.

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