Sachsens Innenminister nach «Querdenken»-Demo unter Druck

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Deutschland,

Zahlreiche Menschen hebeln im Rahmen einer «Querdenker» Demonstration in Leipzig sämtliche Corona-Regeln aus - unter den Augen der Polizei. Noch zwei Tage später ist die Empörung gross. Wird der Kontrollverlust Konsequenzen haben?

Wird nach den Ereignissen in Leipzig scharf kritisiert: Sachsen Innenminister Roland Wöller. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Wird nach den Ereignissen in Leipzig scharf kritisiert: Sachsen Innenminister Roland Wöller. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Chaos bei der «Querdenken»-Demonstration in Leipzig gerät Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) zunehmend unter Druck.

Die oppositionelle Linke forderte am Montag seine Entlassung. Auch in der schwarz-grün-roten Koalition knirscht es.

«Im Innenministerium muss sich etwas ändern», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Albrecht Pallas. Die Grünen hatten Wöllers «Nichthandeln als Innenminister» noch am Abend des Demo-Tages als «nicht mehr tragbar» eingestuft und Konsequenzen gefordert. Die AfD bezeichnete ihn wegen dessen Kritik an der unabhängigen Justiz als «Fehlbesetzung».

Der Minister selbst war am Sonntag für Nachfragen zunächst nicht greifbar. Zwar äusserte sich Wöller zur «Querdenken»-Demonstration - allerdings in einem Online-Statement, Rückfragen waren nicht möglich. Dafür will Wöller am Dienstag im Anschluss an eine virtuelle Kabinettssitzung Fragen zum Versammlungsgeschehen beantworten. Am Montag erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage, dass ein Rücktritt des Innenministers nicht zur Debatte stehe. Es gehe nun vielmehr um die Frage der Aufarbeitung der Vorfälle in Leipzig. Zudem soll mit Blick auf Demonstrationen über eine mögliche Änderung der Corona-Schutzverordnung diskutiert werden.

Grüne, SPD und Linke dringen auf eine Aufarbeitung des Geschehens und des Polizeieinsatzes. Am Donnerstag soll es eine gemeinsame Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses geben. Sie beantragten die schwarz-grün-roten Koalitionsfraktionen am Montag, denn auch zwei Tage nach dem Kontrollverlust von Leipzig stehen Fragen im Raum. Wie konnte das alles inmitten einer Pandemie geschehen? Und wer hätten es verhindern können oder müssen?

Mindestens 20.000 «Querdenker» hatten sich laut Polizei in Leipzig auf dem Augustusplatz versammelt, die Initiative «Durchgezählt» schätzte die Gesamtzahl sogar auf 45.000. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte die Kundgebung in der Innenstadt erlaubt, aber nur mit 16.000 Teilnehmern. Die Begründung für diese Entscheidung steht nach wie vor aus.

Nach der Auflösung der Kundgebung erzwangen die Menschen einen Gang über den Leipziger Ring, Aufzüge sind aber derzeit gemäss der Corona- Schutzverordnung gar nicht erlaubt. Dennoch liess die Polizei die Masse ziehen. Am Ende tanzten die Menschen Polonaise in der Leipziger Innenstadt - von Abstand und Masken war nichts mehr zu sehen.

Die Bundesregierung verurteilte die Missachtung von Auflagen und die Gewalt bei der Demo. Nach der Auflösung der Versammlung hätten «Extremisten, Chaoten, gewaltbereite Menschen» sich ihren Weg durch Leipzig bereitet, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. «Das ist in dieser äusserst kritischen Phase der Pandemie, in der wir als Land alle zusammenstecken, ein fatales Signal.»

Thüringens Verfassungsschutchef Stephan Kramer sieht in der «Querdenken»-Bewegung zunehmend extremistische Tendenzen. Bislang sei man davon ausgegangen, dass sie eine «kunterbunte Melange mit teilweise rechtsextremistischen Zügen» sei, sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Doch wenn wir uns die Entwicklung der Demonstrationen in München, Stuttgart, Berlin und Leipzig anschauen, dann wird immer deutlicher, dass sie nicht nur von Rechtsextremisten gekapert werden, sondern dass «Querdenken» selbst extremistisch wird.»

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sprach sich am Montag in der «Sächsischen Zeitung» (online) für schärfere Auflagen aus. «In dieser Pandemie sind Kundgebungen in einer solchen Grössenordnung unverantwortlich. Ich werde der Staatsregierung vorschlagen, maximal 1000 Personen zuzulassen. Das ermöglicht der Polizei auch die Auflagen durchsetzen», sagte Kretschmer.

Innenminister Wöller hatte die Demonstration als überwiegend friedlich eingestuft. Dafür erntete er am Montag prompt Widerspruch des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung (SPD): Hooligans, Neonazis und klar erkennbar gewaltbereite rechte Gruppen hätten versucht, die Polizeisperren zu durchbrechen, sagte er dem Sender MDR Aktuell. «Ich bin fassungslos, weil Wöller ja offensichtlich im Lagezentrum war und von den Übergriffen aus erster Hand erfahren hat.» Trotzdem, so Jung, würden Rücktrittsforderungen jetzt niemandem helfen. Stattdessen brauche man Verhaltensspielregeln für das Versammlungsrecht unter Pandemiebedingungen.

Die Bewegung «Querdenken» besteht darauf, dass die Demonstration friedlich gewesen sei. «Böllerwürfe kamen von Gegendemonstranten», heisst es in einem Fazit. Eine friedliche Bewegung aus der Mitte der Gesellschaft werde ungerechtfertigt kriminalisiert und stigmatisiert. Zum nicht erlaubten Gang über den Leipziger Ring, den die Polizei zunächst mit Sperren zu verhindern versuchte, äusserten sich die Veranstalter der Demo eher wolkig: «Dass sich nach der Auflösung der Versammlung ein Aufzug um den Innenstadtring von Leipzig gebildet hat, war den Menschen in Leipzig zu verdanken.»

Die Polizei ist nach Angaben einer Sprecherin noch dabei, die Geschehnisse des Samstages auszuwerten. Das gilt auch für Attacken auf Journalisten. Die Journalistengewerkschaft DJU berichtete von 38 Fällen, in denen Medienvertreter an der Arbeit gehindert worden seien, in neun davon durch die Polizei. Die Polizei hatte am Samstag Übergriffe bestätigt und betroffene Reporter aufgefordert, Anzeige zu erstatten. Bislang läge jedoch erst eine Anzeige vor, hiess es am Montag.

Unterdessen beklagte die Gewerkschaft der Polizei (GDP) in Sachsen, dass Behörden und Justiz die Einsatzkräfte im Stich gelassen hätten und bezeichnete die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als «völlig unverständlich.» Eine zentrale Rolle spielen bei Gerichtsentscheidungen das Recht auf Meinungs- und das Recht auf Versammlungsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert werden. «Die Behörden dürfen nur dann Beschränkungen erlassen, wenn unmittelbar in die Rechte anderer eingegriffen wird oder wenn Meinungen in Gewalt umzuschlagen drohen», sagte der Verfassungsrechtler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld.

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