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Spanien beantragt Beitritt zur Völkermord-Klage gegen Israel

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Als erstes EU-Land hat Spanien seinen Beitritt zur Völkermord-Klage gegen Israel beantragt. Mehrere Länder ausserhalb der EU haben sich bereits beteiligt.

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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag. (Archivbild) - keystone

Spanien hat als erstes EU-Land den Beitritt zur Völkermord-Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel beantragt. Das teilten das spanische Aussenministerium auf der Plattform X und der Gerichtshof mit.

Spanien, das vor kurzem bereits Palästina als souveränen Staat anerkannt hatte, wolle damit einen Beitrag zur Rückkehr des Friedens im Gazastreifen und im Nahen Osten leisten, schrieb das Ministerium am Freitag. «Ziel ist die Beendigung des Krieges und der Beginn von Fortschritten bei der Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung, die die einzige Garantie dafür ist, dass Palästinenser und Israelis in Frieden und Sicherheit zusammenleben können», betonte das Ministerium in Madrid.

«Grossangelegter Krieg» mit Eskalationsrisiko

Spaniens Aussenminister José Manuel Albares hatte den Schritt bereits Anfang Juni angekündigt. Es handele sich um einen «grossangelegten Krieg, der nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheidet», sagte Albares damals. Das «Risiko einer Eskalation wird jedes Mal grösser», warnte er.

Vor Spanien hatten nach Angaben des Gerichtshofs schon Nicaragua, Kolumbien, Libyen, Mexiko und der «Staat Palästina» entsprechende Anträge gestellt. Andere Staaten wie die Türkei, Ägypten und Chile hatten ebenfalls eine Unterstützung der südafrikanischen Klage verkündet.

Klage Ende 2023 durch Südafrika eingereicht

Spanien gehört in Europa seit Langem zu den schärfsten Kritikern des militärischen Vorgehens Israels im Gazastreifen. Die linke Regierung von Regierungschef Pedro Sánchez hatte schon im Oktober alle Waffenexporte nach Israel ausgesetzt. Ende Mai beschloss Madrid wie auch Norwegen und Irland, Palästina als Staat anzuerkennen.

Südafrika hatte Ende 2023 Klage gegen Israel eingereicht und dem Land die Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Das UN-Gericht hatte Israel in einer Eil-Entscheidung zu Schutzmassnahmen verpflichtet, um einen Völkermord zu verhindern. Zudem müsse Israel mehr humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen zulassen. Ende Mai hatte der Internationale Gerichtshof Israel dann verpflichtet, den umstrittenen Militäreinsatz in Rafah im Süden des Gazastreifens unverzüglich zu beenden.

Israel sieht mutmasslichen Völkermord als Selbstverteidigung

Israel bestreitet die Völkermord-Vorwürfe. Das Land beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und rund 1200 Menschen getötet hatten. Zudem missbrauche die Hamas Zivilisten als Schutzschilde. Nach palästinensischen Angaben wurden im Gazastreifen seit Kriegsbeginn mehr als 37'700 Menschen getötet, bei denen es sich überwiegend um Zivilisten gehandelt habe.

Kommentare

User #1422 (nicht angemeldet)

Die Schweiz könnte einmal Vorreiterrolle einnehmen und sich der Völkermord-Klage anschliessen.

User #6442 (nicht angemeldet)

Verteidigen ja, aber nicht so....darum völlig richtig...

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