Täterinnen von Luise (†12) werden im Netz mit Hass überflutet
Der Mord an Luise, durchgeführt von zwei Mädchen (12 und 13), erschüttert Deutschland. Die Online-Profile der Täterinnen werden mit Hass überflutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Mord an Luise wurden die Identitäten der mutmasslichen Täterinnen veröffentlicht.
- Deren Social-Media-Posts wurden mit Gewaltfantasien und Morddrohungen kommentiert.
- Eine Expertin weist darauf hin, dass die Menschenwürde auch für Straftäterinnen gilt.
Es ging nicht lange, bis die Identitäten von Luises (†12) Mörderinnen bekannt wurden. Deren Namen, inklusive Links zu den Social-Media-Profilen, wurden von Bekannten – ebenfalls Kindern – veröffentlicht.
Sogar Medienanstalten verlinkten sie auf deren Accounts. Damit jeder sehen konnte, wer die Täterinnen sind. Allerdings hat sich die Presse an Gesetze zu halten, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Nur: Im Internet gelten diese Regeln nicht.
So wurden die Posts der Mädchen hundertfach mit Gewaltfantasien und sogar Morddrohungen überschwemmt. Es herrscht Unverständnis darüber, dass es nicht zur Haftstrafe kommt, weil die Tatverdächtigen wegen ihres Alters unmündig sind.
Menschenwürde gilt auch für Straftäterinnen
Ebenso wird es zu keinem Gerichtsprozess kommen, was viele als unfair empfinden. Geäussert wird das in Kommentaren, die Rachegelüste und einen Wunsch nach Selbstjustiz ausdrücken.
Unterdessen sind die Profile der beiden Mädchen gesperrt worden, wie eine Tiktok-Sprecherin auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bestätigt. Man habe einem «behördlichen Gesuch» sofort entsprochen und die betroffenen Accounts offline genommen.
Doch das Internet vergisst nicht, Screenshots sind überall zu finden. Unter den Posts herrscht absolute Fassungslosigkeit. Wobei die brutalen Kommentare deutlich überwiegen.
Josephine Ballon arbeitet beim Projekt «Hate Aid» und beschäftigt sich mit Hate Speech im Internet. Gegenüber der «Siegener Zeitung» sagt sie: «Das hat eine Dynamik angenommen, gerade weil es so ein emotionaler Fall ist.» Die Mädchen seien Freiwild. Sie macht darauf aufmerksam, dass auch für mutmassliche Straftäterinnen die Menschenwürde gelte.
«Es spricht nichts dagegen, im Internet seine Bestürzung zu äussern», so Ballon. Aber deshalb müsse man nicht zwei wohl ohnehin nicht schon normal gelaufene Menschenleben öffentlich und deutschlandweit komplett zerstören.
Online-Hetze führt zu «erheblichem Leid» – auch für Angehörige
Hass im Internet kann strafrechtlich verfolgt werden. Die «Welt» zitiert einen Polizei-Sprecher aus Siegen-Wittgenstein: «Wir haben ein Monitoring dazu und prüfen laufend, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.» Auch werde gegen Falschinformationen vorgegangen, da sich «viele einfach nicht mit unseren Ermittlungen deckt».
Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Dirk Peglow hält die Verbreitung persönlicher Daten für sehr gefährlich. Gegenüber dem «RND» nannte er es eine «moderne Form der Hexenjagd». Diese führe nicht nur für die betroffenen Beschuldigten, sondern auch für deren Angehörige zu erheblichem Leid.