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Terror-Verdächtiger Abdeslam: Habe Sprengstoffgürtel nicht ausgelöst

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Frankreich,

Im Prozess zu den Pariser Anschlägen vom November 2015 hat der Hauptverdächtige Salah Abdeslam bekräftigt, sich bewusst dagegen entschieden zu haben, seinen Sprengstoffgürtel zu zünden.

Zeichnung von Abdeslam vor Gericht
Zeichnung von Abdeslam vor Gericht - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Hauptangeklagter in Prozess um Pariser Anschläge beantwortet nur wenige Fragen.

«Ich habe das Auslösen meines Gürtels aufgegeben, nicht aus Feigheit, nicht aus Angst, sondern weil ich es einfach nicht wollte», sagte der 32-Jährige am Mittwoch vor Gericht in Paris. In vorherigen Befragungen hatte Abdeslam dies bereits angedeutet.

Auf die Frage der Kläger-Anwältin Claire Josserand-Schmidt, warum er später erzählt habe, dass sein Gürtel nicht funktioniert habe, gab Abdeslam an, gelogen zu haben. «Mir war es peinlich, dass ich es nicht vollbracht habe. Ich hatte Angst vor den Blicken der anderen.»

Zuvor hatte Abdeslam zwei Stunden lang vor Gericht die Fragen der Anwälte nicht beantwortet. Nach seiner kurzen Aussage hüllte er sich erneut in Schweigen.

Am 13. November 2015 hatten jeweils drei mit Sprengstoffgürteln ausgestattete Männer im Konzertsaal Bataclan, vor Cafés und Restaurants in der Pariser Innenstadt und nahe einem Fussballstadion 130 Menschen getötet. 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die neun Attentäter sind tot. Abdeslam war der einzige, der sich in der Tatnacht seines Sprengstoffgürtels entledigte und flüchtete.

Bei vorherigen Befragungen hatte Abdeslam sich verteidigt: «Ich habe niemanden getötet und niemanden verletzt», sagte er im Februar. Später gestand er, an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen zu sein. Zu Beginn des Prozesses hatte er die Taten als Racheakt für französische Luftangriffe in Syrien erklärt.

Der Prozess hatte im September begonnen. Angeklagt sind 20 Männer, von denen sechs abwesend sind. Fünf von ihnen gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft. Neben Abdeslam sind vier Männer angeklagt, die mutmasslich für den Einsatz bei Anschlägen vorgesehen waren. Die übrigen Angeklagten haben mutmasslich logistische Hilfe geleistet, indem sie Abdeslam bei der Flucht halfen oder falsche Papiere besorgten.

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