Tote im Kühllaster: Staatsanwalt fordert lebenslängliche Strafen
Im Prozess um den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühllastwagen fordert die Anklage in Ungarn lebenslängliche Freiheitsstrafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft fordert für den Tod von 71 Flüchtlingen lange Haftstrafen.
- Das Urteil wird nächste Woche erwartet.
«Die Angeklagten konnten die Folgen ihres Tuns absehen, haben sich aber damit abgefunden und Gleichgültigkeit an den Tag gelegt», sagte Staatsanwalt Gabor Schmidt am Donnerstag im Gericht von Kecskemet in Südungarn in seinem Plädoyer. Damit sei der Tatbestand des mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen erfüllt.
Der abgestellte Kühllastwagen mit den Leichen der Flüchtlinge war am 27. August 2015 auf einer Autobahn in Österreich gefunden worden. Das Fahrzeug war von Südungarn aus abgefahren. Die Flüchtlinge im Laderaum erstickten qualvoll.
Prozess läuft seit einem Jahr
Der Prozess gegen die mutmasslichen Verantwortlichen begann vor knapp einem Jahr in Kecskemet. In dem komplexen Verfahren werden 25 weitere Schlepperfahrten nach Deutschland und Österreich verhandelt. Insgesamt sind 14 Männer aus Bulgarien, Afghanistan und dem Libanon angeklagt.
Lange Haftstrafen bis lebenslänglich gefordert
Drei der Angeklagten - der Fahrer des Lastwagens, ein Begleitfahrer und der mutmassliche afghanische Bandenchef - sollen dem Antrag des Staatsanwalts zufolge für lebenslänglich und ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung ins Gefängnis.
Der vierte Angeklagte, der als Stellvertreter des Bandenchefs auftrat, soll dem Strafantrag zufolge frühestens nach 20 Jahren auf freien Fuss kommen können. Für die anderen Bandenmitglieder forderte der Staatsanwalt mehrjährige Freiheitsstrafen.
Richter Janos Jadi äusserte die Hoffnung, am 14. Juni die Urteile sprechen zu können.