Untersuchung zum Umgang der Briten-Regierung mit Pandemie beginnt
Die britische Regierung muss sich einer Untersuchung ihres Umganges mit der Pandemie stellen. Angehörige von Corona-Toten übten zuvor erheblichen Druck aus.
Das Wichtigste in Kürze
- In Grossbritannien startet eine Untersuchung des Umgangs der Regierung mit der Pandemie.
- Zuvor hatten Angehörige von Corona-Verstorbenen erheblichen Druck ausgeübt.
- Die Regierung soll zu zögerlich Lockdowns verhängt haben und es fehlte an Geräten.
In Grossbritannien soll eine unabhängige Untersuchung des Umgangs der Regierung mit der Pandemie beginnen. Zuvor hatten Angehörige von Corona-Toten erheblichen Druck ausgeübt.
Das kündigte Premierminister Boris Johnson am Dienstag in einem schriftlichen Statement an. Die Angehörigen von Corona-Toten haben sich in der Organisation «Covid-19 Bereaved Families for Justice» zusammengeschlossen. Diese hatte vor wenigen Tagen mit einer Klage gedroht, weil die Aufarbeitung bislang nicht begonnen hatte.
Johnson hatte bereits im vergangenen Jahr einer solchen Untersuchung zugestimmt. Entsprechende Forderungen gab es schon deutlich früher.
Schwere Vorwürfe
Am Themse-Ufer gegenüber des britischen Parlaments malten Hinterbliebene auf eine kilometerlange Mauer Tausende rote Herzen in Gedenken an die Gestorbenen. Der offiziellen Statistik zufolge sind im Vereinigten Königreich fast 200'000 Menschen gestorben, bei denen Covid-19 auf dem Totenschein verzeichnet ist. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen.
Die britische Regierung in London hatte sich während der Hochphase der Pandemie schwere Vorwürfe gefallen lassen müssen. Denn: Sie verhängte nur zögerlich Lockdown-Massnahmen und es mangelte an Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten. Die Impfkampagne gilt jedoch als Erfolg.
«Covid-19 Bereaved Families for Justice» begrüsste die Ankündigung. Sie kritisierte aber die lange Verzögerung und den Zeitpunkt kurz nach der Androhung rechtlicher Schritte. Es sei wichtig, nun endlich aus den Fehlern lernen zu können, schrieb die Organisation auf Twitter.