Urteil in Deutschland: Kein Geld für Klima statt Corona
Das deutsche Verfassungsgericht hat die Klima-Umschichtung von Corona-Geldern für verfassungswidrig erklärt.
Deutschlands Verfassungsgericht hat geurteilt, dass der Staat zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts des Jahres 2021 sei daher verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht des Landes am Mittwoch in Karlsruhe.
Es gehe um die Wirksamkeit der sogenannten Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Die oppositionellen Christdemokraten im Bundestag haben damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. (Az. 2 BvF 1/22)
Kredite trotz Schuldenbremse möglich
Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch aussergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Die im Grundgesetz (deutsche Verfassung) verankerte Schuldenbremse erlaubt nur in sehr begrenztem Umfang neue Schulden.
Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und Liberalen (FDP) wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.