Urteil in Prozess wegen Sektenmords an Vierjährigem in Hessen vor 32 Jahren
Im Prozess um einen mutmasslichen Sektenmord an einem Vierjährigen vor 32 Jahren wird am Donnerstag (10.00 Uhr) das Urteil des Landgerichts im hessischen Hanau gegen die mutmassliche Sektenanführerin erwartet.

Das Wichtigste in Kürze
- Sie soll das Kind als von «den Dunklen besessen» angesehen und deswegen den Beschluss gefasst haben, es zu töten..
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord vor. Der Fall kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen ans Licht. Im August 1988 soll die Angeklagte den Jungen vollständig in einen Leinensack eingeschnürt und im Badezimmer abgelegt haben.
Sie soll das Kind als von «den Dunklen besessen» angesehen und deswegen den Beschluss gefasst haben, es zu töten. Obwohl es am Tattag draussen 32 Grad Celsius heiss war, soll die Angeklagte die Luftzufuhr des Raums absichtlich verringert und das Kind in dem Sack sich selbst überlassen haben. Kurz darauf soll der Junge «nach einem erbitterten Todeskampf» gestorben sein. Seit Oktober 2019 wurde in dem Prozess verhandelt.