Verdienstausfall für Ungeimpfte: Deutsches Gericht bejaht Anspruch
Ungeimpfte, die wegen Corona in Quarantäne waren, haben ebenfalls Recht auf Entschädigung bei Verdienstausfall. So entschied ein deutsches Verwaltungsgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Recht auf Entschädigung bei Verdienstausfall soll auch für Ungeipmfte bestehen.
- Dies wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau (D) entschieden.
Auch Ungeimpfte sollen das Recht auf Entschädigung bei einem Verdienstausfall haben. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Freiburg im Breisgau (D) entschieden. Wer sich während der Pandemie gegen Corona nicht impfen liess, soll diese Entschädigung für Quarantäne-Zeiten trotzdem verlangen können.
Die Website «baden.fm» berichtet über folgeden Fall: Im Dezember 2021 wurde ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma positiv auf das Coronavirus getestet. Der Mann blieb daraufhin insgesamt 15 Tage in Quarantäne. Symptome erlitt er jedoch nur während der ersten fünf Krankheitstage. Um eine Ansteckung zu vermeiden, blieb er jedoch länger zu Hause.
Dem Anspruch wurde zugestimmt
Vom Arbeitgeber erhielt der Mann für zehn Tage eine Verdienstausfall-Entschädigung. Diese wollte die Zeitarbeitsfirma anschliessend beim Land Baden-Württemberg rückerstatten. Jedoch verweigerte man dort die Zahlung. Grund: Der Mitarbeiter war nicht geimpft.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht dem Anspruch auf Entschädigung schlussendlich zugestimmt. Die Begründung dazu sei, dass die Quarantäne-Pflicht mit einer Impfung nicht zwingend verhindert werden könne. Auch Ungeimpfte haben somit Anspruch auf Entschädigung.