Verfassungsrat billigt Frankreichs Pläne für Atommüll-Endlager
Der Verfassungsrat in Paris erklärt das umstrittene Atommüll-Endlager in Lothringen für verfassungskonform.

Frankreichs Pläne für ein Atommüll-Endlager in Lothringen sind mit der Verfassung vereinbar. Wie der Verfassungsrat in Paris am Freitag entschied, werden die Rechte künftiger Generationen durch das geplante bislang einzige Lager für hoch- und mittelradioaktive Abfälle nicht beschnitten.
Die Planung beinhalte Garantien, wie etwa eine Rückholbarkeit aller Abfälle während 100 Jahren und die Möglichkeit für künftige Generationen, das in Etappen geplante Lager fortzusetzen oder das Konzept zu ändern. Der Verfassungsrat wies damit die Klage etlicher Umweltverbände und Anlieger ab.
Proteste aus Deutschland
Geplant ist das Endlager westlich von Nancy bei der Ortschaft Bure. Aus dem Nachbarland Deutschland hatte es immer wieder Proteste gegeben. Der saarländische Landtag sprach sich schon vor Jahren gegen das Lager aus.

Die Planungen für eine Lagerung der radioaktiven Abfälle in 500 Metern Tiefe in einer Tongestein-Formation sind inzwischen weit fortgeschritten. Mit einer Baugenehmigung wird zwischen 2025 und 2027 gerechnet. Ein Beginn der Einlagerung hoch- und mittelradioaktiver Abfälle wird für den Zeitraum zwischen 2035 bis 2040 angestrebt.
Angesichts des geplanten Ausbaus der Atomkraft in Frankreich ist das Endlager von grosser Bedeutung. Frankreich prüft den Bau von 14 neuen Atomkraftwerken bis zum Jahr 2050, ausserdem soll die Laufzeit bestehender Kraftwerke von 40 auf 50 Jahre erhöht werden, wenn die Sicherheit dies zulässt. Vorbereitende Arbeiten laufen dazu bereits für einige der 56 französische AKW.