Verfassungsrat billigt Macrons umstrittene Rentenreform
Die umstrittene Rentenreform von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kann in Kraft treten. Der Verfassungsrat hält sie für verfassungskonform.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufatmen für Emmanuel Macron: Der Verfassungsrat stellt sich auf seine Seite.
- Die geplante Rentenreform ist im Kern verfassungskonform.
- Im ganzen Land wird seit Monaten heftigst dagegen protestiert.
Der Verfassungsrat erklärte das Vorhaben zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre am Freitag im Kern für verfassungskonform. Für Macron ist es ein Erfolg in dem monatelangen Streit um die Reform. Doch die Proteste könnten durch die Entscheidung weiter angefacht werden.
Macron und die Mitte-Regierung wollen mit der Reform ein drohendes Loch in der Rentenkasse verhindern.
Rentenalter wird stark steigen
Die Einzahldauer für eine volle Rente soll schneller steigen. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag – das soll so bleiben.
Das Vorhaben ist in Frankreich äusserst umstritten. Die Gewerkschaften halten es für brutal und ungerecht. Seit Anfang des Jahres streiken und protestieren regelmässig Hunderttausende gegen die Reform. Auch im Parlament lieferten sich Regierung und Opposition einen heftigen Schlagabtausch. Um eine drohende Schlappe zu verhindern, entschied die Regierung in letzter Minute, die Reform ohne finale Abstimmung durch die Nationalversammlung zu drücken. Linke und Rechtsnationale Abgeordnete, linke Senatoren und auch Premierministerin Élisabeth Borne riefen anschliessend den Verfassungsrat an.
Gigantische Schlammschlacht
Die Abgeordneten monierten unter anderem, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackte und die Debattenzeit im Parlament verkürzte. Hierin sahen die obersten Hüter der französischen Verfassung jedoch kein Problem. Sie kassierten hingegen ein für grössere Unternehmen verpflichtendes Verzeichnis älterer Angestellter und einen Sondervertrag für ältere Arbeitnehmer, weil diese nichts mit den Finanzen zu tun hätten.
Auch wenn die Gewerkschaften die Entscheidung des Verfassungsrats respektieren wollen, könnten die Proteste gegen die Reform weiter gehen. Denkbar ist, dass es nun mehr spontane Aktionen geben könnte – möglicherweise erneut mit Ausschreitungen und Gewalt. Einige radikalere Gruppen könnten ihre Streiks zudem fortführen. Einem Verfahren für ein Referendum, das das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln wollte, erteilte der Verfassungsrat eine Absage.