Verfassungsschutz erklärt Höckes «Flügel» zum Beobachtungsobjekt

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Deutschland,

Björn Höckes «Flügel» wurde zum Beobachtungsobjekt erklärt. Der Verdacht wegen Rechtsextremismus des Verfassungsschutzes hatte sich bestätigt.

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Björn Höckes «Flügel» der AfD wurde vom Verfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt erklärt. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der «Flügel» innerhalb der AfD wurde vom Verfassungsschutz zum Beobachtungsfall erklärt.
  • Ein Verdacht wegen Rechtsextremismus des Inlandsgeheimdiensts hätte sich bestätigt.

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale «Flügel» ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt. Es soll sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handeln.

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Flyer der AfD - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu – ohne weitere Details zu nennen – für Donnerstag zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

AfD veröffentlichte Stellungnahme

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht. Damit wollten sie die früheren Äusserungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber «klarstellen». Es sollten somit Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äusserungen stammten von Anhängern des «Flügels».

Der Verfassungsschutz hatte den von Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen «Flügel» im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative, wurde ebenso eingestuft. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt.

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