Vier Teilnehmer von Corona-Demo nach Zusammenstössen in Schweinfurt verurteilt
Einen Tag nach Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen im bayerischen Schweinfurt haben sich vier Teilnehmer vor Gericht verantworten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinderschutzbund und Polizeigewerkschafter kritisieren Mitnahme von Kindern zu Protesten.
Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte die drei Männer und eine Frauen am Montag in einem beschleunigten Verfahren zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen, wie ein Sprecher mitteilte. Polizeigewerkschafter und der Kinderschutzbund kritisierten die Mitnahme von Kindern bei Corona-Demonstrationen.
Das Amtsgericht sprach die vier Beschuldigten im Alter zwischen 22 bis 50 Jahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung schuldig. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro verurteilt. Die anderen beiden Männer und die Frau erhielten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Bei den Zusammenstössen am Sonntag in Schweinfurt war auch ein vierjähriges Kind durch Reizgas leicht verletzt worden. Es musste den Angaben zufolge wegen einer Augenreizung von Rettungskräften versorgt werden. Seine Mutter, laut Polizei eine Anhängerin der Querdenkerszene, hatte beim Versuch, eine Polizeiabsperrung zu überwinden, das Kind mitgenommen. Gegen die Frau wurde Anzeige erstattet, sie gehörte nicht zu den am Montag Verurteilten.
Nach Polizeiangaben beteiligten sich insgesamt mehrere hundert Menschen aus der Querdenker- und Impfgegnerszene an der nicht angemeldeten Demonstration. Mehrere Teilnehmer versuchten demnach mit massiver Gewalt, Absperrungen zu durchbrechen. Die Beamten setzten Pfefferspray und Schlagstöcke ein.
Acht Polizisten wurden den Angaben zufolge durch Faustschläge und Fusstritte verletzt. Acht Demonstrationsteilnehmer wurden unter anderem wegen Widerstands, versuchter Gefangenenbefreiung, Körperverletzung und tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte vorläufig festgenommen. Vier davon wurden nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte verurteilt.
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, nannte es gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) «unverantwortlich», dass teils noch sehr junge Kinder mit auf Demonstrationen genommen würden, «bei denen es erfahrungsgemäss zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt».
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, warnte Eltern davor, Kinder als Schutzschilde auf Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen einzusetzen. «Diese Mütter und Väter nehmen in Kauf, dass ihr Kind in eine gewalttätige Auseinandersetzung gerät», sagte Malchow der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Dienstagsausgabe). Sogar Kinderwagen seien dabei.
«Kleine Kinder haben auf Demos nichts zu suchen», warnte auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern, Jürgen Köhnlein, im Bayerischen Rundfunk. «Für mich ist dieses unverantwortliche Handeln von Erziehungsberechtigten ein Fall für das Jugendamt.» Gerade wenn absehbar sei, dass sich Teilnehmer nicht an die Vorgaben des Versammlungsgesetzes hielten, sei die Mitnahme von Kindern «absolut unverantwortlich».