Wegen Corona: Sachsens Verfassungsgerichtshof überprüft Massnahmen
Die meisten Corona-Klagen in Sachsen scheiterten. Das Verfassungsgericht prüft daher bald die strikten Lockdown-Massnahmen aus 2021.

Sachsen befand sich während der Pandemie oft im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Besonders die strengen Lockdown-Massnahmen im Winter 2021 führten zu zahlreichen Klagen.
Die meisten davon wurden jedoch abgewiesen, da die Gerichte den Schutz von Leben und Gesundheit höher bewerteten als Grundrechtseinschränkungen. Der sächsische Verfassungsgerichtshof betonte, dass Verordnungen eine kurze Geltungsdauer hatten.

Zudem wären staatliche Hilfen bereitgestellt worden, was die Eingriffe rechtfertigte, wie «Sächsische Zeitung» berichtet. Doch auch Eilverfahren hatten wenig Erfolg, da hier ein besonders strenger Massstab galt.
Zweifel an Schutzmassnahmen
Ein Beispiel ist die Entscheidung vom Februar 2021, bei der ein Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Corona-Schutzverordnung abgelehnt wurde.
Trotz Zweifel an einzelnen Punkten sah das Gericht keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Massnahmen.
Die Landesregierung hatte weitreichende Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren verhängt, um die hohe Infektionslage einzudämmen.
Strittige Regelungen: 15-Kilometer-Radius und Vereinssport
Eine besonders umstrittene Massnahme war der 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung. Diese Regelung sorgte für Verwirrung und wurde später für unwirksam erklärt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping bezeichnete sie rückblickend als absurd. Ähnlich kritisch wurde das Verbot von Vereinssport für Kinder bewertet.
Zwar war wissenschaftlich nicht abschliessend geklärt, ob Kinder das Virus genauso verbreiten wie Erwachsene. Dennoch hielten die Gerichte diese Einschränkungen für gerechtfertigt, da eine Übertragung auch im Freien möglich sei.
Impf- und Maskenpflicht bei Corona: Rechtsfragen bleiben
Die Impfpflicht für Pflegepersonal sorgte ebenfalls für Kontroversen. Ein Dresdner Pflegeheim musste einer ungeimpften Mitarbeiterin Gehalt nachzahlen, da das Arbeitsgericht entschied, dass ein Beschäftigungsverbot nicht gerechtfertigt sei.
Die Gefahr durch ungeimpfte Mitarbeiter sei nicht ausreichend belegt worden. Auch die Maskenpflicht wurde rechtlich geprüft.
Ein Eilantrag gegen die Pflicht scheiterte jedoch. Die Richter argumentierten, dass psychische Belastungen zwar möglich seien, aber nicht die Gefahren des Virus überwiegen würden.
Neue Verhandlungen vor Gericht
Am 11. April wird der sächsische Verfassungsgerichtshof daher erneut strikte Lockdown-Massnahmen aus dem Winter 2021 prüfen. Dabei stehen Fragen zu Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche sowie zur Wirksamkeit von Ausgangssperren im Mittelpunkt.
Experten erwarten eine gründliche Analyse dieser Regelungen.