Weitere Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt

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Deutschland,

In Berlin und Stuttgart sind weitere Klimaaktivisten wegen der Teilnahme an Strassenblockaden zu Geldstrafen verurteilt wurden.

Blockade der Letzten Generation
Blockade der Letzten Generation - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Weitere Klimaaktivisten wurden nun wegen Klebeaktionen zu Geldstrafen verurteilt.
  • Die Verurteilten hatten schon mehrfach Strassen blockiert.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach am Dienstag einen 31-jährigen Protestierenden der Nötigung schuldig. Gegen ihn wurde eine Strafe in Höhe von 1650 Euro verhängt.

«Leider bleibt uns nichts Anderes übrig», sagte der Angeklagte. So äussert er sich zu seiner Beteiligung an Blockaden der Gruppe Letzte Generation im Januar und Juni in der Hauptstadt. Den Prozess gegen ihn bezeichnete er als «juristische Farce» und forderte deshalb einen Freispruch oder «eine angemessene Strafe». Konkret verlangte der 31-Jährige, der sich selbst vertrat, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Leicht höhere Geldstrafe als gefordert

Niemand habe das Recht, andere für die Durchsetzung seiner Ziele zu instrumentalisieren, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Bei einem Ersttäter und den verhandelten Delikten komme jedoch nichts Anderes als eine Geldstrafe im unteren Rahmen in Betracht.

Mit der von ihr verhängten Strafe lag sie leicht über dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte eine Geldstrafe von 1500 Euro gefordert. In der Hauptstadt gab es damit bislang neun Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation.

Auch in Stuttgart wurden am Montagabend zwei Aktivisten wegen Strassenblockaden zu Geldstrafen verurteilt. Einer zu 2200 Euro und der andere zu 5500 Euro. Die beiden hatten im Mai und Juni drei- oder viermal in Stuttgart die Strasse blockiert. Dies sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Dienstag.

letzte generation
Ein Aktivist der Gruppe «Letzte Generation», der sich in Berlin auf den Boden klebte. (Archiv) - keystone

Einer der beiden Demonstranten war demnach nicht selbst bei der Verhandlung anwesend. Er ist derzeit wegen Blockaden in München in Polizeigewahrsam. Er wurde durch seinen Verteidiger vertreten. Die Entscheidungen aus Stuttgart und Berlin sind noch nicht rechtskräftig.

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