Whistleblower erhalten in der EU künftig besser Schutz
Wie das EU-Parlament am Dienstag bestätigte, sollen Whistleblower in Zukunft besser geschützt werden. Damit soll ihnen ihre verdiente Anerkennung zukommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bisher boten nur zehn EU-Staaten Whistleblowern einen geregelten Schutz.
- Das soll sich nun ändern, wie das Europaparlament bestätigte.
- Auslöser für die Diskussion um Whistleblower waren Skandale wie das Facebook-Datenleck.
Das Europaparlament hat sich für einen besseren Schutz von Whistleblowern in der EU ausgesprochen. Die Abgeordneten bestätigten am Dienstag in Strassburg eine Einigung, die Unterhändler vor wenigen Wochen mit den EU-Staaten ausgehandelt hatten.
«Künftig werden Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse Verstösse gegen EU-Recht melden, geschützt», sagte die SPD-Politikerin Sylvia-Yvonne Kaufmann. Und der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold betonte: «Endlich bekommen Whistleblower die Anerkennung, die ihnen für ihren Dienst am Allgemeinwohl zusteht.»
Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider. Meist haben sie als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen.
Nur zehn EU-Länder boten bisher Schutz
Anwendung findet das Gesetz unter anderem bei Verstössen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche und der Unternehmensbesteuerung. Ausserdem beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch einmal zustimmen.
Die EU-Kommission hatte vor einem Jahr einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Dies angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren. Bislang gab es nur in zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblower umfangreichen Schutz garantieren.
Whistleblower sollen vor Kündigung durch Arbeitgeber geschützt werden
Den Weg, wie Whistleblower Verstösse gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten.
Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden. In bestimmten Fällen können sie sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden — etwa über die Medien.
Die neuen Regeln sollen Whistleblower ausserdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen.