Wohin in Europa? Reisebestimmungen im Überblick
Sonne auf der Haut, Sand zwischen den Zehen und das Meeresrauschen im Ohr: Die Sommerferien rücken näher und damit auch die Sehnsucht nach Reisen. Doch überall gelten bei der Einreise andere Bestimmungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Länder in Europa wenden ab dem 1. Juli oder bereits jetzt den digitalen Gesundheitspass der EU an.
Da das Schweizer Covid-19-Zertifikat allerdings noch nicht von der EU anerkannt ist, gelten für Touristen aus der Schweiz an den meisten Orten spezielle Bestimmungen.
Immerhin die Rückreise ist pünktlich zum Sommerferienbeginn aus fast allen Ländern wieder problemlos - also ohne Quarantäne - möglich. Auf der Quarantäneliste des Bundes befinden sich aktuell nur Grossbritannien, Indien und Nepal. Wer aus einem dieser Länder zurückreist und weder geimpft noch genesen ist, muss also in Quarantäne.
Nachfolgend eine Übersicht über die Einreisebestimmungen der Nachbarländer und einiger anderer beliebter Ferienziele in Europa:
Am Vormittag den Eiffelturm hochsteigen, danach im Louvre die Mona Lisa betrachten und anschliessend einen Spaziergang ohne Maske auf den Champs-Élysées: Das ist in Frankreich inzwischen wieder möglich. Geschäfte, Restaurants und Museen sind geöffnet, die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.
Die Schweiz ist in Frankreich auf der sogenannt «grünen Liste», die Einreise ist also problemlos möglich. Wer bereits geimpft ist, muss aber den Impfnachweis vorzeigen und Ungeimpfte einen negativen PCR oder Antigentest, der nicht älter ist als 72 Stunden. Zudem verlangt Frankreich eine eidesstaatliche Erklärung von allen Einreisenden, in der sie bestätigen, keine Covid-19-Symptome und in den letzten 14 Tagen nicht mit einer infizierten Person Kontakt gehabt zu haben. Das Formular ist unter folgendem Link abrufbar: https://tinyurl.com/104zuyhq.
Einen feinen Teller Spaghetti essen, umgeben von der malerischen Altstadt Roms - ja, auch das geht diesen Sommer. Italien, das zeitweise hart von der Coronapandemie getroffen wurde, hat die Coronaregeln in den meisten Regionen wieder weitgehend gelockert. Ab dem heutigen Montag fällt beispielsweise die Maskenpflicht im Freien weg.
Die Einreise nach Italien aus der Schweiz ist erlaubt. Reisende müssen allerdings ein digitales Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen, das man unter folgendem Link findet: https://app.euplf.eu/#/. Manche Regionen wie Apulien verlangen zudem ein zusätzliches ausgefülltes Formular. Weiter braucht man für die Einreise einen negativen Antigen-Coronatest (maximal 48 Stunden alt), ein Impf- oder ein Genesungszertifikat, jeweils auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch verfasst.
Bis vor Kurzem galt die Schweiz in Deutschland noch als Risikogebiet, seit gut einer Woche sind die Bestimmungen für Schweizer im grossen Kanton aber wieder lockerer. Wer auf dem Landweg nach Deutschland reist, muss aktuell keine Einreisebeschränkungen mehr befürchten. Für die Einreise mit dem Flugzeug verlangt die Regierung jedoch weiterhin einen negativen Test, einen Genesungs- oder Impfnachweis.
Restaurants und Cafés können in Bundesländern mit niedrige Inzidenzwerte ihren Aussenbereich wieder öffnen, unter Auflagen auch im Inneren. Auch kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater oder Galerien können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz öffnen. Grundsätzlich entscheiden die Bundesländer bei sinkender stabiler Lage selber über die Öffnungsschritte. Für Genesene und Geimpfte gibt es Erleichterungen. Eine Übersicht über die geltenden Regeln in den Bundesländern findet man hier: https://bit.ly/3xSKfzj.
In Österreich werden die Massnahmen diese Woche deutlich gelockert. Ab dem 1. Juli fällt etwa die Maskenpflicht in Cafés, Restaurants und bei Veranstaltungen weg. Zudem werden die Teilnehmerbegrenzungen beim Publikum aufgehoben. Um beispielsweise an einem Konzert teilzunehmen, muss man allerdings getestet, geimpft oder genesen sein und dafür einen Nachweis dabei haben.
Auch bei der Einreise nach Österreich muss ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesungszertifikat vorgewiesen werden, das auf Deutsch oder Englisch verfasst ist. Wer weder geimpft, genesen oder getestet ist, muss den Test nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden nachholen und sich bereits vor der Einreise registrieren unter https://entry.ptc.gv.at/.
Sowohl das spanische Festland als auch die kanarischen Inseln und die Balearen stehen als Reiseziele bei Schweizerinnen und Schweizern jedes Jahr hoch im Kurs. Und die gute Nachricht für alle Spanien-Fans ist: Seit dem heutigen Montag gilt die Schweiz in Spanien nicht mehr als Risikoland. Das heisst, dass man bei der Einreise keine Gesundheitsbescheinigung mehr zeigen muss.
Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff einreist, muss allerdings ein Formular ausfüllen, das hier zu finden ist: https://www.spth.gob.es/. Nach dem Ausfüllen erhält man einen QR-Code, den man bei der Ankunft vorweisen muss. Bei der Einreise auf dem Landweg ist das Vorzeigen des QR-Codes aktuell nicht nötig, wie es auf der Webseite der spanischen Regierung heisst.
Um nach Griechenland reisen zu können, ist aber das Ausfüllen eines Formulars mindestens einen Tag vor der Abreise Pflicht (https://travel.gov.gr/#/). Weiter verlangt die Regierung den Nachweis eines negativen PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt), einen Genesungs- oder Impfnachweis, wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen sollte. Dafür genügt eine von den kantonalen Behörden oder von Ärzten ausgestellte Bescheinigung oder beispielsweise der gelbe WHO-Impfausweis.
Im Freien ist es in Griechenland immer noch Pflicht, eine Maske zu tragen. Ebenso in geschlossenen Räumen oder im ÖV. Zwischen 1:30 und 5:00 Uhr gilt auch eine Ausgangssperre. Weil die Fallzahlen sinken, wird allerdings vermutet, dass die griechische Regierung am heutigem Montag die allgemeine Maskenpflicht im Freien per Anfang Juli aufheben könnte.
Ferien in der Türkei sind per 1. Juli fast unbeschränkt möglich: Restaurants und Cafés können wieder Gäste bewirten. Ab dann werden nämlich die Ausgangs- und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgehoben. Es gibt allerdings noch immer Sperrstunden, so darf beispielsweise nur bis um Mitternacht Musik gespielt werden.
Für die Einreise genügt aktuell ein Impf- oder Genesungsnachweis, wobei die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Auch ein maximal 48 Stunden alter Covid-19-Schnelltest oder ein vor höchstens 72 Stunden durchgeführter negativer PCR-Test werden akzeptiert. Zudem muss man bei der Einreise ein ausgefülltes Onlineformular vorzeigen (https://register.health.gov.tr/).
Touristen aus der Schweiz und aus EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage dürfen einreisen. Allerdings müssen Besucher aus der Schweiz ein negatives Testergebnis vorweisen. Reist man mit dem Flugzeug, gilt es zudem ein Einreiseformular ausfüllen, das hier zu finden ist: https://bit.ly/2U5RbdU. Für Madeira braucht es zudem ein anderes Formular (https://madeirasafe.com) sowie einen Test-, Genesungs- oder Impfnachweis. Auch für die Azoren gelten andere Bestimmungen als für Festlandportugal.
Weil die Fallzahlen in Portugal wieder steigen und vor allem in der Hauptstadt Lissabon auch die Delta-Variante grassiert, gibt es im Land allerdings noch Restriktionen. In Restaurants, Cafés und Konditoreien dürfen sich beispielsweise maximal sechs Personen im Innen- oder zehn im Aussenbereich aufhalten und es gilt eine Ausgangssperre ab 1:00 Uhr.
Schweden hat während der Pandemie einen Sonderweg mit vergleichsweise lockeren Massnahmen gewählt. Die Einreiseregeln sind ebenfalls locker. Wer nach Schweden will, braucht einen höchstens 48 Stunden alten PCR- oder Antigentest. Das gilt auch für bereits geimpfte Personen. Das Testresultat muss auf Englisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Französisch verfasst sein, wobei Übersetzungen nicht akzeptiert werden.
Im Land gibt es aber immer noch ein paar Vorschriften, beispielsweise müssen Restaurants und Bars um 22.30 Uhr schliessen und es dürfen maximal vier Personen zusammen am Tisch sitzen.
Das Land an der zerklüfteten Adriaküste mit tiefblauem Wasser lädt wieder zum Reisen ein und hat die verschärften Einreisebestimmungen für die meisten Nationalitäten in Europa aufgehoben. Weil die Schweiz allerdings nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) ist, müssen Reisende nach wie vor einen negativen PCR-Test, eine Impf- oder Genesungsbestätigung vorlegen. Zudem müssen sie sich vor der Reise unter https://entercroatia.mup.hr/ anmelden.
Die Hotels empfangen Gäste ohne weitere Einschränkungen. Restaurants dürfen Gäste in ihrem Innenbereichen bedienen, in Cafés ohne Essensangebot müssen die Gäste draussen sitzen. Zudem gilt im ÖV, in Geschäften und auch im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.
In den Niederlanden normalisiert sich das öffentliche Leben wieder. Am Samstag wurden fast alle Einschränkungen aufgehoben nach dem Motto: Solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, geht alles. So gilt beispielsweise die Maskenpflicht nur noch dort, wo kein Abstand eingehalten werden kann, also beispielsweise im ÖV. Museen und Geschäfte sind offen, Clubs und Veranstaltungen kann man besuchen, wenn man einen negativen Test vorweist.
Wer mit dem Flugzeug einreist, muss eine Gesundheitserklärung ausfüllen und mitführen (https://bit.ly/3jkKqiX). Auf dem Landweg gibt es keinerlei Einschränkungen, noch nicht einmal ein negativer Test wird verlangt.
Als einziger Staat in Europa ist Grossbritannien aktuell noch auf der Quarantäneliste des Bundes. Wer in Grossbritannien seine Ferien verbringen möchte, braucht also für die Rückreise eine Genesungs- oder Impfbescheinigung. Andernfalls gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, unabhängig eines allfälligen negativen Testresultats.
Doch auch die Einreise ist kompliziert: Grossbritannien lässt Touristen aus der Schweiz zwar einreisen, diese müssen sich allerdings nach der Ankunft in Quarantäne begeben, weil die Schweiz noch auf der sogenannten orangen Liste ist. Das gilt selbst für geimpfte Personen. Zudem braucht es vor der Einreise einen negativen Test und eine Registrierung auf folgender Seite: https://bit.ly/3haZGMn. Zudem müssen die Touristen am zweiten und achten Tag nach der Ankunft einen Selbsttest durchführen.
Eine Übersicht über die Einreisebestimmungen bietet das Tool der EU zu den Reiserestriktionen https://reopen.europa.eu/de. Wer mit dem Flugzeug reist, kann sich auch mit der «Covid-19 Travel Regulations Map» der internationalen Zivilluftfahrtgesellschaft IATA einen guten Überblick verschaffen, auch über die Bestimmungen von Destinationen ausserhalb Europas: https://www.iatatravelcentre.com/world.php.
Die Informationen auf der Seite werden regelmässig überprüft und erneuert. Dennoch kann es aufgrund der schnellen Änderungen auch zu Fehlern oder Lücken kommen. Wer sich vor seiner Reise zu 100 Prozent absichern will, sollte sich beim jeweiligen Konsulat der Destination melden.
Für die Rückreise aus allen Gebieten, die nicht auf der Quarantäneliste des Bundes sind, reicht das Vorweisen eines Genesungs- oder Impfnachweises oder eines negativen Testergebnisses. Die genauen Bestimmungen für die Rückreise in die Schweiz können über den Travelcheck des BAG abgerufen werden: https://travelcheck.admin.ch/home.