Zu Unrecht inhaftierter Syrer hat tödliches Feuer wohl selbst gelegt

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Deutschland,

Ein inhaftierter Syrier starb nach einem Zellbrand. Ein Bericht legt nahe, dass dieser das Feuer selbst gelegt hat.

Der Hof mit Teich vor der Justizvollzugsanstalt in Kleve (D).
Syrer ist nach Feuer in Zelle gestorben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Montag wurde ein Bericht zum Zellbrand in einem deutschen Gefängnis präsentiert.
  • Ein Syrer habe «vermutlich mit suizidaler Absicht» das Feuer selbst gelegt.

Der wegen einer Verwechslung inhaftierte und nach einem Zellenbrand im nordwestdeutschen Kleve gestorbene Syrer hat das Feuer einem externen Gutachten zufolge selbst gelegt.

Das geht aus einem Bericht hervor, den das Düsseldorfer Justizministeriums heute Montag veröffentlichte. Demnach gehen die Ermittler von einer vorsätzlichen Brandstiftung «vermutlich mit suizidaler Absicht» aus. Das Motiv bleibe rätselhaft, sagte Justizminister Peter Biesenbach. Der über 60 Seiten starke Bericht soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags erörtert werden.

In Klinik gestorben

Der 26-jährige Syrer war am 29. September – zwei Wochen nach dem Feuer in seiner Gefängniszelle – in einer Klinik gestorben. Er hatte bei dem Brand schwerste Verbrennungen erlitten. Wegen einer Verwechslung mit einem namensgleichen Dieb sass er mehr als zwei Monate zu Unrecht im Gefängnis. Tatsächlich warfen ihm aber mehrere Frauen sexuelle Belästigung und Nachstellungen vor – möglicherweise ein Grund, warum er sich nicht gegen die Haft gewehrt und auch keinen Anwalt verlangt habe, meinte Biesenbach.

Unklar ist, ob frühere Hilfe in der Justizvollzugsanstalt Kleve möglich gewesen wäre. Laut Bericht hatte der Syrer mindestens 15 Minuten lang in dem Feuer ausgeharrt, bevor er über eine Gegensprechanlage versuchte, auf sich aufmerksam zu machen. Der Bedienstete am anderen Ende der Leitung habe ihm mitgeteilt, «dass er derzeit noch ein Telefonat zu führen habe und sich später melden würde». Danach habe der Gefangene «sich nicht weiter bemerkbar gemacht». Weitere Vernehmungen sollen ergeben, ob der Mann überhaupt angehört oder «weggedrückt» wurde.

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