Zwei Mädchen gestehen Tötung von zwölfjähriger Luise
Der Fall sorgt für Bestürzung: Eine Zwölfjährige wird erstochen – mutmasslich von Gleichaltrigen. Auch nachdem diese die Tat gestanden haben, sind noch viele Fragen offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Gewaltverbrechen an der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen des Falls.
Noch offen war zunächst, ob die Polizei bereits eine Tatwaffe gefunden hat. Zum Motiv machten die Ermittler mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben.
Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben gestanden, die Zwölfjährige erstochen zu haben. Die mutmasslichen Täterinnen und das Opfer sollen sich gekannt haben.
Justizminister Buschmann bestürzt
Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte gestern Abend tief entsetzt. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, «aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Die Zwölfjährige war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Bei der Obduktion wurden zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen sei verblutet.
Die tatverdächtigen Mädchen gerieten ins Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schliesslich gestanden, hiess es von den Ermittlern. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.
Mutmassliche Täterinnen in Obhut des Jugendamtes
Die mutmasslichen Täterinnen sind laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, «in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes».
Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbrechen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuldunfähig. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verurteilt werden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es aktuell keinen Hinweis auf die Beteiligung sonstiger Personen, insbesondere auch nicht von Erwachsenen.