Zweieinhalb Jahre Haft für 17-Jährigen nach Kampfhundattacke
Ein 17-Jähriger lässt in Baden-Württemberg zwei Kampfhunde auf einen radelnden Teenager los. Die Tiere verletzen den 16-Jährigen im Gesicht, am Arm und am Hinterkopf. Nun hat das Heidelberger Landgericht ein Urteil gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Schluchzen endet der Heidelberger Kampfhundeprozess: Es ist die Mutter des 17 Jahre alten Hauptangeklagten.
Sie hatte nach Worten von dessen Verteidigerin bis zuletzt gehofft, ihren Sohn zu Weihnachten wieder zu Hause zu haben. Doch daraus wird nichts.
Der mit Fussfesseln in den Gerichtssaal gebrachte Jugendliche soll nach der Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom Montag weiter in Haft bleiben. Er wurde wegen der Attacke von zwei Kampfhunden auf einen heute 16-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung zwei Jahre zur Bewährung. (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.)
Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte am Pfingstmontag 2019 zwei American-Staffordshire-Terrier auf freiem Feld bei Leimen in Baden-Württemberg auf einen radelnden Teenager gehetzt und dessen Verletzungen billigend in Kauf genommen hat.
Der Vorsitzende Richter Andre Merz wurde nicht müde, auf die körperlichen Schmerzen und das seelische Leid des 16-Jährigen hinzuweisen. «Er leidet an Ohrenschmerzen, seine Nasenspitze ist sichtbar verändert.» Dauerhafte Entstellungen seien für einen jungen Menschen besonders belastend. Zeitweise habe sogar konkrete Lebensgefahr für ihn bestanden.
Die beiden anderen Angeklagten, der Besitzer der Hunde und ältere Bruder des Hauptangeklagten sowie dessen Begleiter beim Spaziergang mit den Tieren, erhielten eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Grund: fahrlässige Körperverletzung.
Der 22 Jahre alte Bruder, der beim Angriff nicht dabei war, hätte wenige Tage vor dem tragischen Vorfall spätestens umsteuern können. In einem Gespräch mit einem Behördenvertreter sei er auf seine Sorgfaltspflichten als Kampfhundehalter hingewiesen worden.
Beschwerden von Nachbarn hatten den Vertreter alarmiert. Trotzdem habe der 22-Jährige weiter verbotswidrig die Hunde seinem minderjährigen Bruder überlassen und die vorgeschriebenen Maulkörbe nicht besorgt. Damit habe er grob fahrlässig gehandelt, urteilte das Gericht.
Der 22 Jahre alte Begleiter des 17-Jährigen, der den zunächst am Halsband gesicherten Hund auf Geheiss des Jüngeren losliess, hätte aus Sicht des Gerichts davon ausgehen müssen, dass das Tier die Verfolgung des Radlers aufnehmen werde. Er und der 22-Jährige müssen an das Opfer 1000 beziehungsweise 5000 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen. Zuvor waren von der Familie des Hauptangeklagten 10.000 Euro an das Opfer geflossen.
Vor sechs Monaten hatte der Hauptangeklagte nach einer vermeintlichen Provokation seinen Hund losgelassen und seinen Begleiter angehalten, dass er seinen Hund loslässt. Er stachelte die Tiere noch mit einem Kommando auf. Sie holten den davon radelnden damals 15-Jährigen ein, rissen ihn vom Rad, zogen ihn in ein Gebüsch und bissen ihn - ausser Sichtweite der beiden - minutenlang insbesondere in Hals und Nacken.
Schliesslich trennten der Hundeführer und sein Begleiter die Hündin und den Rüden von ihrem stark blutenden Opfer. Die Entschuldigung des geständigen Hauptangeklagten nahm der äusserlich gefasst wirkende Schüler beim Prozessauftakt an.
Der Hundehalter sollte nach Ansicht der Verteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr bekommen, sein Begleiter freigesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide wegen fahrlässiger Körperverletzung für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des 17-Jährigen sprach von einem ausgewogenen und vorzüglichen Urteil. Seine Verteidigerin will jedoch Revision einlegen. Sie habe den Eindruck, das Urteil sei unter dem Druck der Öffentlichkeit so ausgefallen. Die «Nachreife» des jungen Mannes, der nach anfänglichen Schuldzuweisungen an das Opfer im Prozess Verantwortung für sein Tun übernommen habe, müsse gerade im Jugendstrafrecht gewürdigt werden.
Richter Merz bescheinigte dem 17-Jährigen hingegen Sorglosigkeit, fehlende Empathie und erhebliche Erziehungsdefizite, die sich in dem Vorfall manifestiert hätten. Er habe nach einer lückenhaften Schullaufbahn nun die Chance, in der Haft den Hauptschulabschluss nachzuholen: «Die Zeit der Ausreden ist vorbei.»