Auch gegen Long Covid: Therapien mit Pilzli und LSD boomen
Psychedelika-Behandlungen, etwa gegen Long Covid, werden in der Schweiz immer beliebter. Der Bereich ist allerdings wenig reguliert – das soll sich nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Gesundheit gewährt immer mehr Ausnahmen für Psychedelika-Behandlungen.
- «Zauberpilze» oder LSD werden zur Behandlung von Depressionen oder Long Covid verwendet.
- Nun will das Bundesamt für Gesundheit diesen Bereich besser regulieren.
Das Interesse an Psychedelika-Behandlungen wächst in der Schweiz immer weiter. Forschende betonen zunehmend die positiven Auswirkungen von bewusstseinserweiternden Substanzen auf das Gehirn. Dennoch ist noch immer vieles unbekannt. Wie Tamedia berichtet, will der Bund diesen Bereich deshalb stärker regulieren.
Zu solchen bewusstseinserweiternden Substanzen gehört etwa Psilocybin, das in unterschiedlichen Pilzen vorkommt. Umgangssprachlich werden sie «Zauberpilze» oder «Magic Mushrooms» genannt. Ein weiterer Stoff ist Lysergsäurediethylamid (LSD).
Lange Zeit waren diese Substanzen als Hippie-Drogen verrufen. Inzwischen verwenden Ärztinnen und Ärzte sie zur Behandlung von Long Covid oder Depressionen.
Grundsätzlich fallen die Stoffe in der Schweiz unter das Betäubungsmittelgesetz und sind verboten. Seit ungefähr zehn Jahren erlaubt der Bund Ärzten jedoch, Psilocybin, LSD und weitere Substanzen in Ausnahmefällen einzusetzen. Dazu ist eine entsprechende Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nötig.
Die Zahl der Ausnahmefälle hat sich in den letzten acht Jahren mehr als vervierzigfacht. Während das BAG im Jahr 2016 noch 12 Bewilligungen ausstellte, waren es im letzten Jahr mehr als 500. Und es sieht nicht so aus, als ob sich an diesem Trend etwas ändert.
Für Long-Covid-Beschwerden gibt es derzeit neun Ausnahmebewilligungen für medizinische Behandlungen. Laut BAG muss für eine Bewilligung eine «wissenschaftliche Evidenz» vorliegen.
Experten rufen zur Zurückhaltung auf – BAG will stärker regulieren
Experten warnen jedoch, bewusstseinserweiternde Substanzen trotz ihrer positiven Wirkung nicht zu verherrlichen. Da sie nicht für alle Menschen gleichermassen geeignet sind und nicht gegen jedes Krankheitsbild wirken.
Eine Ausnahmebewilligung zu beantragen ist momentan für alle Ärztinnen und Ärzte möglich. Empfehlungen, in welchen Fällen Psychedelika-Therapien sinnvoll sind, gibt es ebenfalls nicht. Hier möchte das BAG nachbessern und plant deshalb Massnahmen.
Laut dem «St. Galler Tagblatt» möchte das BAG eine Liste mit Indikatoren erstellen, bei denen eine solche Therapie infrage kommt. Für Ärztinnen und Ärzte soll es zudem einen Fähigkeitsausweis geben. Das BAG kann dann Ausnahmebewilligungen nur noch erteilen, wenn ein entsprechendes Diplom vorliegt.