Kanton St. Gallen: Keine Eier und Mehl für Jugendliche an Halloween
In der Nacht auf Mittwoch heisst es wieder Süsses oder Saurer. Doch auf Saures müssen die Jugendlichen verzichten. An sie sollten keine Eier verkauft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Nacht auf Mittwoch ist wie vielerorts auch im Kanton St. Gallen Halloween.
- Wenn die Jugendlichen keine Süssigkeiten erhalten, rächen sie sich mit Streichen.
- Aus diesem Grund bat die Kantonspolizei, um beim Verkauf klebrige Mittel zurückzuhalten.
Halloween hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Jahreskalenders entwickelt. Doch über die zahlreichen Kinder und Jugendliche, die mit gruseligen Kostümen Nachts umherziehen und Süssigkeiten sammeln, freuen sich nicht alle.
Besonders für Verärgerung und Unmut sorgen aber jene, welche Halloween zum Verschmutzen oder sogar Beschädigen von Hauswänden, -Türen oder Fahrzeugen ausnützen. Diese machen sich überdies strafbar.
Um sowohl allen Bürgern zuhause als auch allen Feiernden ein böses Erwachen möglichst zu ersparen, setzt die Kantonspolizei St. Gallen bei Halloween seit Jahren auf eine frühzeitige Prävention sowie vermehrte Patrouillentätigkeit in der Halloween-Nacht.
Die Kantonspolizei wird gewisse Maskierungen einziehen
Bereits im Vorfeld wurden Shop-Betreiber im Kanton St. Gallen angeschrieben und gebeten, mit dem Verkauf gewisser Artikel an Jugendliche und junge Erwachsene zurückhaltend zu sein.
Ebenso wurden Eltern von Oberstufenschülern angeschrieben, die Konsequenzen des Handelns mit den Jugendlichen zu besprechen.
Die Patrouillen der Kantonspolizei St. Gallen werden auch in Zivil unterwegs sein und Kontrollen von Halloween-Gruppierungen machen.
Wie in den Jahren zuvor werden Gegenstände, die für Sachbeschädigungen eingesetzt werden können, sowie gefährliche Gegenstände und gewisse Maskierungen eingezogen. Sie können, sofern sie nicht verboten sind, nach der Halloween-Nacht wieder abgeholt werden.