Messerstecher von Würzburg kommt in die Psychiatrie

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Deutschland,

Innere Stimmen treiben einen Mann in ein Würzburger Kaufhaus. Er schnappt sich ein Messer und sticht wahllos zu. Nach wenigen Minuten sind drei Frauen tot, etliche Menschen verletzt. Ein Jahr danach steht das Urteil für den Täter fest.

Der Beschuldigte (m.) im   Verhandlungssaal in Estenfeld. Der Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen.
Der Beschuldigte (m.) im Verhandlungssaal in Estenfeld. Der Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen. - Daniel Vogl/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Oberstaatsanwältin spricht von einem Blutbad, das Schwurgericht von der Tat eines Schuldunfähigen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann in eine Psychiatrie.

«Wer ohne individuelle Schuld handelt, darf nicht bestraft werden», erklärt der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt ihm unbekannte Menschen mit einem Küchenmesser angriff - und zwar im Zustand der Schuldunfähigkeit. «Er war nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen.»

Seit Jahren paranoid schizophren

Drei Frauen sterben damals, neun Menschen werden verletzt. Der Flüchtling aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellten Gutachten seit Jahren paranoid schizophren. Er hat Psychosen, halluziniert und hört Stimmen, die ihm am Tattag die Messerattacke befohlen haben sollen. Das Gericht wertet die Taten unter anderem als dreifachen Mord, versuchten Mord in fünf Fällen und versuchten Totschlag in fünf Fällen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft München und die Verteidigung deuten aber nach Prozessende an, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Mit dem Urteil nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) kommt der Täter womöglich viele Jahre in eine Psychiatrie - «vielleicht das schärfste Schwert des Strafrechts», kommentiert Schuster, weil die Unterbringung auch lebenslang bedeuten kann. Externe Gutachter untersuchen den Verurteilten künftig in regelmässigen Abständen. Solange die Erkrankung des Mannes fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen.

Die Tat an einem sommerlichen Nachmittag wühlt bis heute viele Menschen in der Universitätsstadt auf. 25. Juni 2021, kurz nach 17.00 Uhr: Der barfüssige Täter betritt ein Kaufhaus am Barbarossaplatz. «Er nahm eines der grössten Küchenmesser, die er finden konnte», sagt der Vorsitzende Richter. Unvermittelt sticht der Mann zu. Nach wenigen Augenblicken sind drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren tot.

Auf der Strasse attackiert der Migrant um die 30, sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt, weiter wahllos Menschen. «Es war ihm gleichgültig, ob er sie tödlich verletzt hatte», sagt Schuster. Vier Frauen, ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger werden schwer verletzt. Zudem gibt es drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist bleibt unversehrt. Schuster zufolge fühlt sich der Migrant damals von den Sicherheitsbehörden verfolgt, will sich für angeblich erlittenes Leid rächen.

Mutige Passanten bringen den Täter von weiteren Opfern ab, bis ihn schliesslich die Polizei mit einem Schuss stoppt. «Es waren vier Minuten, in denen der Beschuldigte ein Blutbad angerichtet hat», fasst Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Plädoyer zusammen.

Kurz nach der Tat gibt es viele Spekulationen über das Motiv: Ein Terrorakt, ein islamistischer Anschlag, religiöser Wahn? Verteidiger Tilman Michler spricht in seinem Schlusswort von Hetze und unbedachten Äusserungen, auch seitens der Politik. Tilman wendet sich zudem im Namen seines Mandanten nochmals an die Opfer und sagt, der Beschuldigte entschuldige sich aufrichtig für die Tat.

2015 war der Somalier erstmals in Deutschland registriert worden. Seither fiel er zwar mehrmals wegen psychischer Probleme auf. Bis zum Tattag hatten die Behörden aber nach eigenen Angaben keine Hinweise darauf, dass der Mann andere Menschen gefährden könnte.

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