Den Feierlichkeiten zum 1. August geht eine lange Tradition voraus. Ob Grillfest oder Feuerwerk – aber was genau hat sich alles im Vergleich zu heute verändert?
1. August
Mit dem 1. August sind viele Traditionen verbunden. Eine gibt es aber erst seit 30 Jahren. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 1. August steht wieder vor der Tür.
  • Seit 1994 ist an diesem Tag arbeitsfrei.
  • Damals gab es eine Volksabstimmung.
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Am Nationalfeiertag nicht arbeiten müssen – das ist für die meisten mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Tatsächlich aber wird der Nationalfeiertag heuer erst zum 30. Mal landesweit arbeitsfrei sein.

Höhenfeuer, Feuerwerk oder Brunchen auf dem Bauernhof. Mit dem Bundesfeiertag sind zahlreiche Traditionen verbunden.

Viele Ältere werden einige nostalgische Kindheitserinnerungen haben. Ob es Weggli beim Dorfbäcker waren. Oder der Verkauf besonderer Abzeichen zum Feiertag. Dass die meisten am Nationalfeiertag freihaben, ist aber eine relativ neue Entwicklung.

1. August
Am 1. August wird vielerorts ein Feuerwerk gezündet. (Archivbild) - keystone

Erst seit 1994 gilt der erste Tag im August in der ganzen Schweiz als Feiertag. Vorausgegangen war der Neuerung eine denkwürdige Abstimmung im Jahr zuvor.

Die Abstimmung erreichte einen Ja-Anteil von 83,8 Prozent am 26. September 1993.

Die Volksinitiative der Schweizer Demokraten hatte sich «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» starkgemacht.

Vom Bundesfeierabend zum Bundesfeiertag

Es ist bis heute der höchste Zustimmungswert zu einer Volksinitiative in der Geschichte des Bundesstaats. Alle 26 Stände stimmten zu, wie dies Bundesrat und Parlament empfohlen hatten.

Die damalige Schweizerische Depeschenagentur (SDA) schrieb vor drei Jahrzehnten: «Der 1. August wird in der ganzen Schweiz vom Bundesfeierabend zum Bundesfeiertag.»

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Einreichung der gesammelten Unterschriften für die Volksinitiative der Schweizer Demokraten «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» in Bern, aufgenommen am 25. Oktober 1990. - keystone

In einem Teil der Stände wurde bis dahin an dem Tag voll gearbeitet. In anderen bloss vormittags. Und nur gerade in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau und Tessin überhaupt nicht.

Geradezu begeistert habe mit 93,0 Prozent Ja das Tessin zugestimmt. Ebenso mit 90,4 Prozent der Kanton Genf, heisst es in der Meldung von 1993.

Weitere 13 Kantone steuerten Ja-Mehrheiten von über 80 Prozent bei. Am wenigsten Begeisterung löste es im Kanton Appenzell Innerrhoden aus.

Dort wurden 59,3 Prozent erreicht. Unter der 70-Prozent-Marke blieb sonst nur Obwalden.

Der 1. August und die Entscheidung von 1993

Lange Zeit hatte es in der Schweiz offenbar kein grosses Bedürfnis nach einem arbeitsfreien Tag gegeben.

Der Bundesrat vertrat schon zur Zeit des Ersten Weltkrieges und auch später noch die Ansicht. «Eine einfache Feier mit Glockengeläute und Höhenfeuern» entspreche am ehesten «den einfachen und arbeitsamen Überlieferungen des Volkes».

Noch 1977 sprachen sich in einer Umfrage auch die Kantone mit grossem Mehr gegen einen eidgenössischen Feiertag aus. In den 1990er-Jahren hatte der Wind gedreht. Im Vorfeld der Volksabstimmung von 1993 fassten fast alle Parteien die Ja-Parole zur Initiative.

1. August
Die Schweizer Demokraten feiern am 1. August 1994 auf der grünen Wiese ihre am 26. September 1993 mit 84 Prozent Ja-Anteil vom Stimmvolk angenommene Initiative. - keystone

Nur gerade die Liberalen empfahlen aus grundsätzlichen Überlegungen ein Nein. Sie sahen die Kompetenzen der Kantone tangiert. Sie sollten später mit der FDP fusionieren.

Ein neuer Feiertag sei eine Belastung für die Wirtschaft. Das machte der Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen derweil geltend. Heute ist dies der Schweizerische Arbeitgeberverband.

Die Grünen beschlossen Stimmfreigabe. Sie wollten keine Initiative aus den Reihen der Schweizer Demokraten unterstützen.

Ein Feiertag für alle

Auch im Ja-Lager folgte die Zustimmung zur SD-Initiative eher zähneknirschend. Das zeigt ein Blick auf die Nationalratsdebatte zu dem Volksbegehren.

Seine Fraktion werde ohne Begeisterung zustimmen. Das sagte im März 1993 der damalige Bündner FDP-Nationalrat Duri Bezzola. Mit der bisherigen Regelung sei man gut gefahren. Hier werde wieder einmal «reguliert statt dereguliert».

Wie feierst du dieses Jahr den 1. August?

Einen Nationalfeiertag, an dem das ganze Volk einen Feiertag habe. Das war der Wunsch von den meisten Schweizerinnen und Schweizern. Das sagte in derselben Debatte der Berner Sozialdemokrat Georges Eggenberger.

Unschön sei aber, dass nicht gleichzeitig der Maifeiertag zum arbeitsfreien Feiertag erklärt werde.

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