19-Grad-Regel: Vermietern droht eine Mietzinsreduktion

Nicola Wittwer
Nicola Wittwer

Bern,

Laut heutiger Rechtssprechung droht Vermietern wegen der 19-Grad-Regel des Bundes eine Mietzinsreduktion – aktuell hätten die Mieter einen Anspruch darauf.

19-Grad-Regel
Bei einer zu kalten Wohnung haben Mieter das Recht auf eine Mietzinsreduktion. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Winter müssen die Heizungen möglicherweise auf 19 Grad gesenkt werden.
  • In diesem Fall müssten Vermieter den Mietzins reduzieren – Mieter haben ein Recht darauf.
  • Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft.

In Innenräumen steht der Schweizer Bevölkerung ein potenziell kälterer Winter als üblich bevor. Kommt es zu einer Gasmangellage, würden Haushalte von Amtes wegen gezwungen, die Innentemperatur zu senken. Denn gemäss der 19-Grad-Regel des Bundes dürften Innenräume in diesem Falle nicht über 19 Grad geheizt werden.

Die Massnahme hilft zwar bei der Einsparung von Energie, könnte jedoch zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter führen. Denn erstere könnten sich bei dem Eigentümer beschweren und eine Mietzinsreduktion verlangen. Laut Bundesgericht gelten zu kalten Wohnungen nämlich als mangelhaft.

Aus diesen Gründen haben sich beide Konfliktparteien jetzt an den Bundesrat gewendet, wie die «Sonntagszeitung» berichtet.

Vermietern droht Mietzinsreduktion

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (Svit) befürchtet, dass viele Mieter Klage einreichen werden. Mietwohnungen, in denen die Raumtemperaturen von der Norm abweichen, sind nämlich gesetzeswidrig.

Vermietern droht deshalb eine Mietzinsreduktion. Und das, «obwohl ja nicht die Vermieter, sondern der Bundesrat schuld ist an den tiefen Temperaturen», beklagt Svit-Geschäftsführer Marcel Hug.

19-Grad-Regel
Der Bundesrat könnte die Temperaturen von Innenräumen im Winter auf 19 Grad Celsius beschränken. (Symbolbild) - Keystone

Sind die Wohnungen zu kalt, kann die Mietreduktion fünf bis 50 Prozent betragen. Fällt die Heizung aus, könnten es gar hundert Prozent sein. Unklar ist derzeit jedoch, wie hoch die Temperatur mindestens sein muss.

Svit: Verordnete Maximal-Temperaturen sollen mietrechtskonform sein

Im Hinblick auf den drohenden Gas- und Strommangel im Winter stellt sich nun die Frage: Sind Vermieter zu einer Mietreduktion verpflichtet, auch wenn die Temperaturen auf Befehl des Bundesrats hin gesenkt werden müssen?

Gemäss Juristen des Wirtschaftsdepartements kann «eine Mindertemperatur von ca. 3 Grad durchaus noch als zulässig betrachtet werden». Entscheiden müssten am Ende aber «die für das Mietwesen zuständigen Gerichte».

19-Grad-Regel
Diesen könnte es auch in Innenräumen kalt werden: Falls der Bund seine 19-Grad-Regel umsetzt, drohen Vermietern allerdings Mietzinsreduktionen. (Symbolbild) - Keystone

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft wünscht sich aber von der Regierung Klarheit. Der Bundesrat solle die verordneten maximal erlaubten Temperaturen als mietrechtskonform bezeichnen.

19-Grad-Regel «nicht umsetzbar»

Beim Mieterverband heisst es derweil, 19 Grad kalte Wohnungen seien für gewisse Menschen gar «nicht zumutbar». Betroffen wären dabei vor allem ältere, vulnerable und kranke Personen. Ein allgemeiner Heizbefehl gehe deshalb «zu weit».

Könnten Sie in Ihrer Wohnung 19 Grad aushalten?

Pflegeinstitutionen beispielsweise müssten die 19-Grad-Regel auch bei einem Energiemangel nicht einhalten, argumentiert der Mieterverband.

Wo müssten Innentemperaturen gemessen werden?

Weiter kritisieren sowohl Mieter als auch Vermieter, dass die 19-Grad-Regel gar nicht umsetzbar sei. Es müsse genau definiert sein, wie die Temperatur gemessen werde. «Eine praktikable Umsetzung ist kaum möglich», wird der Svit von der «Sonntagszeitung» zitiert.

Denn die Temperatur kann sich je nach Raum oder Höhe im Raum unterscheiden. Zudem ist nicht geklärt, ob bei einem Verstoss gegen die 19-Grad-Regel Vermieter oder Mieter verantwortlich ist.

Linda Rosenkranz, Generalsekretärin des Mieterverbands, schreibt im Brief an den Bundesrat deshalb: «Die aktuellen Diskussionen rund um diese Vorschriften beweisen, dass die Massnahme schlicht nicht umsetzbar ist.»

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