31 Berner Mietparteien verlieren Anspruch auf günstigen Wohnraum
Bern fordert zurück: 31 Verstösse gegen günstige Wohnraumkriterien zwingen Mietparteien zur Rückzahlung von knapp 36'000 Franken.
Die Stadt Bern hat bei der jährlichen Überprüfung des günstigen Wohnraums 31 Verstösse gegen die Vermietungskriterien festgestellt. Die entsprechenden Mietparteien müssen zu Unrecht bezogene Mietzinsrabatte in der Höhe von knapp 36'000 Franken nachzahlen.
Sie verfügten über ein zu hohes Einkommen, ein zu hohes Vermögen oder hielten die Belegungskriterien nicht mehr ein, wie die Stadt Bern am Donnerstag mitteilte. Rund 4,5 Prozent aller überprüften Wohnungen waren betroffen.
Zwei Mietverhältnisse wurden gekündigt, weil diese Mietparteien die Vermögenslimiten massiv überschritten, hiess es in der Mitteilung. Die anderen verloren den Anspruch auf den Mietzinsrabatt, können aber in der Wohnung bleiben.
Wer in der Stadt Bern Wohnungen im sogenannten Segment Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR) in Anspruch nimmt, erhält einen Mietzinsrabatt und wird jährlich durch die Stadt überprüft. So beträgt etwa das maximale steuerbare Einkommen für Alleinstehende 26'400 Franken, zudem dürfen sie ein Vermögen von höchstens 30'000 Franken besitzen.
Vermieter missachten Vorgaben
Derzeit kommen 1447 städtische Wohnungen für GüWR in Frage, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Davon waren per 1. Dezember deren 735 effektiv zu diesem Zweck vermietet.
Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Zunahme um neun Einheiten, was die parlamentarische Steuerungsvorgabe einer jährlichen Zunahme um 50 Verträge weit verfehlt. Als Grund nannte die Stadt zum Beispiel die Sanierung einer Liegenschaft am Moritzweg, mit der 37 GüWR-taugliche Wohnungen und 10 Mietverträge wegfallen.