5G-Antenne darf auf Schulhaus in Oberrieden ZH gebaut werden
Ein langwieriger Rechtsstreit aus Oberrieden ZH endet vor dem Bundesgericht. Trotz Widerstands aus der Bevölkerung darf die Swisscom eine 5G-Antenne bauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jahrelang herrschte in Oberrieden ZH Streit um den Bau einer 5G-Antenne.
- Jetzt hat das Bundesgericht das letzte Wort gesprochen.
- Die Swisscom darf ihre Antenne auf dem Dach einer Berufswahlschule bauen.
Seit Jahren wehren sich Einwohner und Einwohnerinnen aus Oberrieden ZH gegen den Bau einer 5G-Antenne. Nun haben sie den Kampf verloren.
Denn trotz Widerstands aus der Bevölkerung hat das Bundesgericht entschieden: Die Swisscom darf ihre Antenne auf dem Dach der Berufswahlschule installieren.
Damit endet ein langwieriger Rechtsstreit, bei dem die Interessengemeinschaft «Stopp 5G Oberrieden» gegen den Telekommunikationsriesen antrat. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet über den Fall.
5G-Kritiker warnen wegen Grenzwerten
Die Swisscom plant in Oberrieden am Zürichsee eine sogenannte adaptive Antenne. Diese sendet ihr Signal nicht gleichmässig aus, sondern fokussiert es auf verbundene Mobiltelefone. Da es keine geeignete Messmethode für ihre Sendeleistung gebe, sei nicht gewährleistet, dass die Grenzwerte eingehalten würden, sagen die 5G-Kritiker.
Sie fordern so oder so strengere Grenzwerte. Negative Auswirkungen der Strahlen auf den Körper würden nicht berücksichtigt, argumentieren sie. Das Bundesgericht weist diese Bedenken jedoch zurück und verweist darauf, dass die aktuellen Grenzwerte gesetzeskonform seien.
Die Interessengemeinschaft zog vor dem Bundesgericht alle Register. Eine Anwohnerin brachte gar vor, dass der bewilligte Antennentyp nicht mehr lieferbar sei. Sie forderte, dass die Swisscom ein neues Baugesuch einreiche.
Das Unternehmen zog sein Gesuch jedoch nicht zurück, da es solche Antennen noch an Lager habe. Die Anwohnerin widersprach dem – mit welchem Beweis, ist unklar.
Zweite Niederlage für «Stopp 5G Oberrieden»
Es ist bereits die zweite Niederlage der Interessengemeinschaft vor dem Bundesgericht. Auch im Fall einer anderen geplanten Anlage in Oberrieden hatten die Bundesrichter gegen sie entschieden.