68-jähriger St. Galler wegen Kindesmissbrauch verurteilt
Ein 68-jähriger Mann aus St. Gallen hat seine Patentochter fotografiert, während er sich an ihr verging. Nun wurde er schuldig gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus St. Gallen hat mehrere Kinder sexuell missbraucht.
- Unter anderem machte er Aufnahmen seiner Patentochter, als er sie vergewaltigte.
- Nun wurde er zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt.
Ein 68-jähriger Schweizer wurde vom Kreisgericht Rorschach zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hat sich der mehrfachen Schändung und der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gemacht.
Der Mann hatte sich selbst fotografiert, wie er seine achtjährige Patentochter missbrauchte. Dies war kein Einzelfall – der Missbrauch dauerte wahrscheinlich sechs Jahre lang an.
Verurteilter missbrauchte weitere Kinder
Zwischen 2017 und 2018 missbrauchte der Beschuldigte auch die drei Enkelinnen seiner Lebenspartnerin, wie das «Tagblatt» berichtet. Nachdem eines der Kinder ihrer Mutter davon erzählte, führten die Behörden eine Hausdurchsuchung durch.
Sie entdeckten auf seinen Datenträgern eine Sammlung von Kinderpornografie mit über 3400 Bildern und fast 400 Videos. Ausserdem stellte er auch Material im Internet zur Verfügung.
Angeklagter fordert Strafminderung
Trotz des Schuldspruchs in der Vorinstanz forderte der Mann vor dem Kantonsgericht einen Freispruch. Ausserdem verlangte er eine Reduzierung seiner Strafe auf maximal drei Jahre Haft und höchstens 80 Tagessätze. Er behauptete, dass er nie in das Mädchen eingedrungen sei und dass es auf den Bildern nur so aussehe.
Doch auch das Kantonsgericht schenkte ihm keinen Glauben. Es bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz in den meisten Punkten. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.
Verurteilter bleibt auf freiem Fuss
Trotz seiner Vorverurteilung im Jahr 2021 blieb er wegen des Berufungsverfahren bisher auf freiem Fuss. Auch nun ist es dem Schuldigen möglich, weiter ans Bundesgericht zu ziehen. Dementsprechend ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte lebt weiterhin mit seinen Lebensgefährtin – der Grossmutter der belästigten Kinder – in Rorschach. Seinen Opfern hat er bisher keine Genugtuung ausgezahlt.