Aarau: Polizei warnt vor E-Scootern als Weihnachtsgeschenk
Langsam beginnen die Vorbereitungen für Weihnachten. Die Stadtpolizei Aarau warnt Eltern nun davor, ihren Kindern E-Scooter zu schenken.
Das Wichtigste in Kürze
- Das E-Trotti hat die Schweizer Strassen erobert und ist auch bei Kindern sehr beliebt.
- Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass das E-Scooter-Fahren erst ab 14 Jahren erlaubt ist.
- Die Stadtpolizei Aarau wendet sich deshalb mit einem Brief an sie.
E-Trottinetts sind bei Kindern und Jugendlichen sehr gefragt. Doch nicht alle kennen die Regeln: Eigentlich darf man in der Schweiz nämlich erst ab 14 Jahren E-Scooter fahren. Und wer 14 bis 16 Jahre alt ist, darf zwar fahren, benötigt aber einen Führerausweis der Kategorie M.
Bei einigen Kindern dürfte trotzdem ein E-Trotti unter dem Weihnachtsbaum landen. Die Stadtpolizei Aarau will dem vorbeugen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet: Sie hat den Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Stadt einen Brief geschickt.
Toni von Däniken von der Stadtpolizei erklärt den Entscheid so: «Bei Kontrollen zeigte sich, dass zahlreiche Jugendliche, aber auch deren Eltern, keine Kenntnisse haben von den rechtlichen Grundlagen.»
Verkehrsregeln gelten auch für E-Trottis
Mit dem Brief sollen die Eltern aufgeklärt werden. Denn fürs E-Trotti gibt es nicht nur ein Mindestalter, sondern auch weitere Regeln. Grundsätzlich gilt: Wo Velos nicht fahren dürfen, haben auch E-Trottis nichts zu suchen. Das Trottoir ist also tabu.
Zuletzt gingen bei der Stadtpolizei immer wieder Meldungen über das Verhalten von E-Scooter-Fahrenden ein. Es seien auch vereinzelt «Übertretungen» festgestellt worden. Von Däniken erklärt, dabei sei «primär belehrend gewirkt» worden.
Die Anzahl Unfälle mit E-Trottis ist im letzten Jahr schweizweit deutlich angestiegen. Die Kantonspolizei St.Gallen registrierte beispielsweise «zehnmal mehr Unfälle mit solchen Gefährten» als 2019. Auch in Luzern zeigt sich in der Unfallstatistik eine «negative Tendenz».
Bei Unfällen haben E-Scooter-Lenkende oft das Nachsehen und werden teils schwer verletzt. Eine Helmpflicht gibt es nicht.